Vier Tote in Potsdamer Heim: Tatverdächtige Pflegerin klagt gegen Kündigung

Anwalt verweist auf Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Gelände der diakonischen Einrichtung in Potsdam. Hier wurden Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt

Das Gelände der diakonischen Einrichtung in Potsdam. Hier wurden Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt

Foto: Getty Images
Von: Michael Sauerbier und Ole Kröning

In ihren Händen lag das Wohl schwerbehinderter und auf besondere Fürsorge angewiesener Menschen. Am 28. April soll eine 52-jährige Pflegerin vier Bewohner des Potsdamer Pflegeheims Oberlinhaus bestialisch getötet und eine weitere Frau (42) schwer verletzt haben.

Potsdam (Brandenburg) – Unglaublich: Jetzt klagt die Todes-Pflegerin gegen ihre Kündigung!

Seit dem Drama in der Pflegeeinrichtung der Diakonie, bei dem sie zwei hilflosen Patientinnen (31, 42) und zwei Patienten (35, 56) die Kehlen durchschnitten haben soll, befindet sich die Pflegerin in der geschlossenen Psychiatrie einer Klinik in Brandenburg/Havel.

Warum sie tötete, ist bis heute unklar. Die Pflegehelferin schweigt.

Das Entsetzen nach der Tat ist groß, viele Menschen legten Blumen und Kerzen nieder

Das Entsetzen nach der Tat ist groß, viele Menschen legten Blumen und Kerzen nieder

Foto: Soeren Stache/dpa

Dennoch will die Tatverdächtige die Kündigung ihres früheren Arbeitgebers nicht hinnehmen. Ihr Anwalt Henry Timm (58) zu BILD: „Ich habe gegen mehrere außerordentliche Kündigungen der Oberlin Lebenswelten GmbH beim Arbeitsgericht Klage eingereicht.“

Timms Begründung: „Es wird zu prüfen sein, ob die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung vorliegen.“

Polizisten suchten nach der Tat Beweise auf dem Gelände

Polizisten suchten nach der Tat Beweise auf dem Gelände

Foto: Getty Images

Der Anwalt verweist auf 32 Jahre Betriebszugehörigkeit seiner Mandantin, demzufolge hätte der Arbeitgeber auch ihr gegenüber eine Fürsorgepflicht. Außerdem stehe die gutachterliche Prüfung der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldunfähigkeit noch aus.

Der Anwalt: „Sie muss schließlich auch an ihre Familie denken, an ihren Ehemann sowie die zwei Kinder, von denen eines behindert ist.“

Am 10. Juni wird das Potsdamer Arbeitsgericht in einer Güteverhandlung über die Klage der Todes-Pflegerin verhandeln.

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