SEK-Einsatz in Berlin: Mann taucht mit Softair-Waffe vor jüdischer Schule auf
Berlin – Notruf kurz nach 20 Uhr am Freitagabend: Vor einer jüdischen Schule in der Großen Hamburger Straße im Bezirk Mitte halten sich zwei Männer auf, einer trägt offen ein vermeintlich echtes Sturmgewehr.
Polizeieinsatz!
Neben einem Einsatzwagen rollten auch Spezialkräfte an. Mit gezogenen Waffen forderten sie die Männer auf, das Sturmgewehr auf den Boden zu legen. Dabei forderten sie den Mann mit der Waffe auf, seine Hände in die Luft zu strecken, wie es hieß. Weil er das nicht tat, hätten ihn die Polizistinnen und Polizisten zu Boden gebracht und Handfesseln angelegt. Dabei wurde der Polizist verletzt, wie es hieß.
Die Einsatzkräfte nahmen den Waffenträger (28) fest, sein Begleiter (22) durfte nach der Identitätsfeststellung wieder gehen.
Der 22-Jährige wird derzeit als Patient in einer Klinik in der Nachbarschaft der jüdischen Schule behandelt. Der 28-Jährige hatte ihn nach seinen Angaben für einen Spaziergang abgeholt. Nach BILD-Informationen soll sich auch der Ältere dort ab Montag in Behandlung begeben – wegen Alkoholsucht. Der 28-jährige Pole hatte bei dem Einsatz am Freitagabend laut Polizei 2,6 Promille.
Bei der Waffe handelte es sich um eine Softair-Waffe (nachgebautes Sturmgewehr von Heckler & Koch), was aber aus der Distanz selbst für erfahrene Einsatzkräfte kaum zu erkennen ist.
Nach den bisherigen Ermittlungen geht die Polizei aber nicht davon aus, dass der Mann gezielt mit der Softair-Waffe zu dem Gymnasium in der Großen Hamburger Straße gegangen ist, wie ein Sprecher sagte.
Nach den Angaben der Polizei will der 28-Jährige die Softair-Waffe in einem Bus gefunden haben. Er habe es „cool“ gefunden, damit herumzulaufen.
Der 28-Jährige wurde in eine Gefangenensammelstelle transportiert, ihn erwartet nun mindestens eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sogenannte Anscheinswaffen dürfen per Gesetz nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden.
Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Unter den Begriff der „Anscheinswaffe“ fallen Modellwaffen, zum Teil auch Softair-Waffen und Spielzeugwaffen. Damit bewirkt das Waffengesetz ein Verbot des Airsoft-Spiels „außerhalb des befriedeten Besitztums“.
„Durch Scharfsinn, Souveränität und Besonnenheit, konnte durch die Polizei Berlin womöglich Schlimmeres verhindert werden. Eine jüdische Einrichtung ist ein hochsensibler Bereich“, sagt Boris Biedermann, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Da eine Anscheinswaffe auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, muss für die Einsatzkräfte und die Bevölkerung von einer höchstmögliche Gefahr ausgegangen werden“, so Biedermann.