Überraschende Aussage im Prozess um vier tote Heimbewohner: Todes-Pflegerin von Potsdam gesteht und bereut

Ines R. hat sich überraschend an die Angehörigen der Toten gewandt und die Tat eingeräumt

Ines R. hat sich überraschend an die Angehörigen der Toten gewandt und die Tat eingeräumt

Foto: CARSTEN KOALL/AFP
Von: Michael Sauerbier

Potsdam – Sensation im Prozess um die vier Morde im Potsdamer Oberlinhaus! Todespflegerin Ines R. (52) hat die Bluttat am Freitag überraschend gestanden. In ihrem letzten Wort bat sie die Hinterbliebenen der Opfer um Verzeihung.

Damit hatte keiner mehr gerechnet. Seit Beginn des Prozesses um die grausamen Messermorde an vier Schwerbehinderten schwieg Ines R. zur Tat. Noch am Vortag hatte die psychiatrische Gutachterin gesagt: „Eine Entschuldigung oder Reue lehnt Frau R. ab. Da muss noch viel passieren …“

Doch die Angeklagte nutzte die Gelegenheit zum letzten Wort. Nach den eindringlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung erwachte die zierliche Blondine mit den traurig-dunklen Augen aus ihrer Reglosigkeit, drückte die Mikrofon-Taste. Totenstille im Saal!

„Erstmal“, begann Ines R., „möchte ich mich bei den Angehörigen für das Leid entschuldigen, das ich verursacht habe.“ Dann berichtete sie über den 28. April: „Es war ein ganz normaler Tag, als ich zur Arbeit ging. Ich habe nicht gedacht, dass ich die Kontrolle verlieren würde und zu solchen Taten fähig bin.“ Das Geständnis!

Im Gericht wirkte Ines R. stets ungerührt, selbst wenn Zeugen haltlos schluchzten. „Auch wenn ich hier nicht weine oder zusammenbreche“, sagte sie nun, „ist es so, dass ich immer noch nicht glauben kann, was ich gemacht habe.“

Die letzten Sätze richtete sie an ihre Familie, den Schwiegervater auf der Zuschauerbank. „Mann, Kinder, Haus – auch alles weg. Es tut mir ganz doll leid.“

Zuvor hatte Staatsanwältin Maria Stiller die Angeklagte an jedes der Opfer erinnert, ihr dabei fest in ihre Augen geblickt. Die Pflegerin habe die Arg- und Wehrlosigkeit ihrer Opfer ausgenutzt. „Abgrundtief böse“, „hinrichtungsgleich“ habe sie gemordet. Die schlimmen Zustände in der Pflege seien keine Entschuldigung.

15 Jahre Haft forderte die Anklägerin, ein lebenslanges Berufsverbot und die Unterbringung in der Psychiatrie. Das will auch Verteidiger Henry Timm. Doch er hält Ines R. für schuldunfähig. Ihre aufgestauten Urängste hätten zum planlosen Wutausbruch geführt – „wie ein Wolf im Blutrausch“.

„Wir haben es mit einer zutiefst Kranken zu tun“, so Anwalt Timm: „Eine Therapie in der Psychiatrie ist dringend nötig, um das Monster aus ihr herauszuholen.“ Urteil: am Mittwoch.

BILD Kaufberater: Hier gibt es die besten Produkte im Test!