Die Trickserei mit den Scheinrechnungen: Wieder Bushido und Arafat vor Gericht – aber als Zeugen

Arafat Abou-Chaker (l.) und Bushido mussten am Dienstag als Zeugen vor Gericht aussagen (Archivfoto)

Arafat Abou-Chaker (l.) und Bushido mussten am Dienstag als Zeugen vor Gericht aussagen (Archivfoto)

Foto: Paul Zinken/dpa, Olaf Wagner, action press
Von: Karin Hendrich

Berlin – Seit Monaten sitzen Bushido (42) und Arafat Abou-Chaker (45) regelmäßig in Saal 500 des Landgerichts. Der Rapper als Nebenkläger, der Clan-Chef als Angeklagter. Aber diesmal ging es NICHT um versuchte, schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung nach Ende ihrer unheilvollen Geschäftsbeziehung. Diesmal ging es um Steuerhinterziehung.

Und Dienstag saßen beide auch nur als Zeugen im Saal. In einem Prozess um hin- und hergeschobene Scheinrechnungen als Steuersparmodell.

Angeklagter: Bauunternehmer Johannes B. (55).

Der Angeklagte Johannes B. im Gerichtssaal

Der Angeklagte Johannes B. im Gerichtssaal

Foto: Olaf Wagner

Vorwurf: Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Seine Firma soll Bushido insgesamt 357 430 Euro in Rechnung gestellt haben – für geleistete Plakatierungsarbeiten zu Konzerten. Die es in Wahrheit aber nie gab.

Bushido: „Die Firma hatte gar nicht die Möglichkeit, solche Leistungen auszuführen. Das war alles völliger Quatsch.“ Von dem alle Beteiligten gewusst hätten: „Das ist illegal!“ Und weiter: „Für uns war klar, dass keiner von denen plakatieren konnte.“

Begonnen hatte es mit Bushidos Haus-Kauf in Lichterfelde.

Bushido im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker

Bushido im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker

Foto: Olaf Wagner

Bei dem lernte er den Angeklagten und seinen Geschäftspartner kennen. Irgendwann sei Arafat auf ihn zugekommen, er möge doch bitte die drei Rechnungen des Bauunternehmens begleichen. „Ich überwies“, so Bushido. Dass da gar keine Leistung dahinterstand, sei erstmal nicht aufgefallen. Bis auf ein paar Prozent „Gefälligkeitsgeld“ soll das meiste an ihn und Arafat zurückgeflossen sein.

Bushido: „Natürlich habe ich angenommen, dass es auch schiefgehen könnte.“ Und es ging schief: Der Rapper wurde dafür 2015 per Strafbefehl zu 135 000 Euro (450 Tagessätze à 300 Euro) verurteilt. Die Gesamtkosten dann für ihn (mit Versäumniszuschlägen, Zinsen) um die satte 800 000 Euro!

Und Kompagnon Arafat Abou-Chaker?

Der kam zu seinem Prozessauftritt nicht nur verspätet, er machte auch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Um einer möglichen Selbstbelastung aus dem Wege zu gehen.

Nächsten Montag, am 21. Juni, sehen sich beide schon wieder vor Gericht – Arafat neben seinen Brüdern auf der Anklagebank und Bushido als Nebenkläger. Doch die Bühne gehört dann seiner Ehefrau Anna-Maria (39). So jedenfalls der Ladungsplan. Obwohl mit Drillingen schwanger will sie als Zeugin kommen. War zumindest am Rande des gestrigen Prozesses zu hören.

Fortsetzung in dem Steuer-Verfahren: 24. Juni.

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