„Oster-Ruhe“ abgesagt, aber ...: Berlins Verwaltung macht am Gründonnerstag blau

Die Finanzverwaltung ist landesweit für das Behördenpersonal zuständig

Die Finanzverwaltung ist landesweit für das Behördenpersonal zuständig

Foto: picture-alliance .
Von: Johannes Malinowski

Diese Rolle rückwärts ging in die Geschichte ein: der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, den Gründonnerstag zum Ruhetag zu machen, hielt nur wenige Stunden. Da nahm Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) den Oster-Lockdown zurück und entschuldigte sich.

Berlin – Die Behörden scheint das nicht zu jucken.

Die Finanzverwaltung, zuständig für das gesamte Personal in der Berliner Verwaltung, hat sich in einem Schreiben (liegt BILD vor) an die Behörden gewandt. Darin geht es um die die Beschlüsse zur Corona-Eindämmung.

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„Das Land Berlin als Dienstherr und größter Arbeitgeber der Stadt steht in besonderem Maße in der Pflicht, zum Ziel deutlicher Kontaktverringerung für die Zeit vom 1. bis 5. April beizutragen“, steht dort.

Die Mitarbeiter werden dazu aufgefordert, ihre Arbeit „grundsätzlich von zu Hause aus zu leisten.“ Die Dienststellen sollen demnach prüfen, ob die Mitarbeiter auch ohne digitale Unterstützung zu Hause arbeiten können.

Der Hammer-Satz: „Ist dies nicht umsetzbar, sind die Beschäftigten von der Dienstleistungspflicht freizustellen.“ Heißt: wer nicht aus dem Homeoffice arbeiten kann, macht blau.

Ausnahmen gelten nur für systemrelevante Bereiche und solche mit Bürgerkontakten. Die Bürgerämter werden also unter den entsprechenden Hygienebedingungen geöffnet sein – wie auch in den vergangenen Monaten.

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Quelle: BILD

Laut Eva Henkel, Sprecherin der Finanzverwaltung, ändert sich durch das Schreiben nichts an der Praxis, die bislang gilt. „In unserem Haus wird zu 90 Prozent Homeoffice praktiziert“, sagt sie. Viele der Kollegen hätten über die Ostertage eh frei. Das Schreiben sei als Empfehlung zu sehen. Man rate zum Überstundenabbau.

„Und wer zum Beispiel in einer Poststelle arbeitet, kann das naturgemäß nicht von zu Hause aus tun.“

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