Irritierendes Prozedere in Berlin: Angeklagte auf Corona getestet – Abschiebe-Häftlinge nicht?

Der Rettungssanitäter von Moabit im Vollschutz: Er entnimmt dem Angeklagten Frank K. (64) Körperzellen

Der Rettungssanitäter von Moabit im Vollschutz: Er entnimmt dem Angeklagten Frank K. (64) Körperzellen

Foto: Matthias Becker
Von: MAtthias Becker und Axel Lier

Berlin – Es ist vollkommen absurd! Angeklagte werden in Berlin auf Corona untersucht, Abschiebe-Häftlinge können den Test aber ablehnen …

► Fall 1: An der Moabiter Turmstraße steht Deutschlands größtes Kriminalgericht. Hier gibt es ein bis jetzt noch geheimes Corona-Testlabor. Im Saal B30 steht ein Rettungssanitäter im Vollschutzanzug. Vor ihm sitzt der Angeklagte Frank K. (64).

Dieser soll zusammen mit Roger B. rund eine Tonne Marihuana aus Spanien nach Berlin geschmuggelt haben. Ein Vorsitzender Richter ordnete einen Schnelltest an.

Karte/Map: Corona-Infizierte in den Berliner Bezirken – Infografik

„Der Verteidiger hat den Kontakt zum Verdachtsfall mitgeteilt“, so Gerichtssprecherin Lisa Jani. „Das Gericht ordnete die Untersuchung nach Infektionsschutzgründen an, damit die Kostenübernahme geklärt ist.“

Verteidiger Mirko Röder (55) lobt: „Es ist schön, nach zehn Monaten Pandemie ein solches Labor zu haben. Jetzt fehlen nur Desinfektionsmittel und FFP-2-Masken in den Sälen.“

Der Test seines Mandanten verlief negativ. Der Prozess ging ohne Verzögerung weiter. Am 1. Februar soll das Testlabor offiziell in Dienst genommen werden.

► Fall 2: Am 9. Dezember wurde ein vorbestrafter Litauer in die Abschiebhaftanstalt für Gefährder aufgenommen.

Weil er allerdings einen Corona-Test verweigerte, konnte er nicht abgeschoben werden und kam am 29. Dezember auf freien Fuß!

Polizeipräsidentin Barbara Slowik erklärte dazu gestern im Innenausschuss: „Dem Gericht konnte nicht dargelegt werden, dass das Beschleunigungsgebot gewahrt wurde, da die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung eines ausreisebedingenen PCR-Tests zum Nachweis von Corona-Viren unterlassen wurde.“

Heißt übersetzt: Für den Richter wäre ein Zwangs-Test legitim gewesen. Da die Polizei aber dachte, sie bräuchte einen richterlichen Beschluss für die Untersuchung, gab es zeitliche Verzögerungen und die Haftverlängerung wurde abgelehnt.

Wo sich der Litauer momentan aufhält, sei unklar …

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