Zur Verbrecherjagd!: Brandenburg will private Daten aus Luca-App nutzen

Der QR-Code der Luca-App hängt an einer Tür (Symbolfoto). Jetzt könnten die Bewegungsdaten zur Verbrecherjagd verwendet werden

Der QR-Code der Luca-App hängt an einer Tür (Symbolfoto). Jetzt könnten die Bewegungsdaten zur Verbrecherjagd verwendet werden

Foto: Marijan Murat/dpa
Von: Michael Sauerbier

Potsdam – Brandenburg will die Kontaktdaten der Luca-App zur Verfolgung von Straftaten missbrauchen. Obwohl das nicht ganz legal ist: Die App soll nur zur Nachverfolgung von Infektionen dienen.

40 Millionen Deutsche haben sich Luca aufs Handy geladen. Um sich in Gaststätten, Läden und bei Veranstaltungen zu registrieren. Alle vertrauten dem Versprechen, dass ihre Daten nur an Gesundheitsämter gemeldet werden – im Fall eines Corona-Ausbruchs.

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Doch in Mainz missbrauchte die Polizei kürzlich die App, um in einem Todesfall vor einer Kneipe zu ermitteln. Sie griff die Luca-Daten ab, rief 21 Zufalls-Gäste an. Als das aufflog, musste sich die Staatsanwaltschaft für den Skandal entschuldigen.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (62, CDU) will die Luca-App trotzdem für die Strafverfolgung nutzen! „Wir schließen nicht aus, die Daten zu verwenden“, sagte sie am Donnerstag im Rechtsausschuss, „bei schweren Verbrechen wie einem Tötungsdelikt oder einer Vergewaltigung in einem Restaurant.“ Bisher sei das aber noch nicht geschehen.

Freie-Wähler-Chef Péter Vida (38, Jurist) entsetzt: „In einem liberalen Rechtsstaat ist das nicht zu akzeptieren! Auch bei schweren Straftaten werden so Unbeteiligte erfasst. Die Daten dürfen nur zur Nachverfolgung von Infektionsketten dienen.“

Die Ministerin weiß das genau, räumte eine „etwas unsichere Rechtslage“ ein. Hoffmann: „Der Gesetzgeber hat versäumt, das klar zu regeln.“ Trotzdem will sie auch „die Kontaktlisten in Papierform“ für Ermittlungen nutzen. Gerichte sollten jeden Einzelfall prüfen.

Einziger Trost: Die Luca-App wird bald nicht mehr zur Kontaktnachverfolgung genutzt, die Verträge gekündigt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte: „Mit dem Check-in der Corona-Warn-App steht eine Lösung bereit, bei der eine unerlaubte Datenabfrage nicht möglich ist.“

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