Entwurf zur neuen Corona-Verordnung: Brandenburg will ALLES wieder öffnen – bis auf…

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)

Foto: Soeren Stache/dpa
Von: Michael Sauerbier

Potsdam – Zum Trinken geht man in die Kneipe, zum Tanzen in die Clubs. Auch sie sollen nächste Woche in Brandenburg öffnen – „soweit darin keine Tanzlustbarkeiten stattfinden“. Wie bitte soll das gehen?

Ministerpräsident Dietmar Woidke (59, SPD) hatte es angekündigt – und die neue Corona-Verordnung nimmt ihn beim Wort: Ab Mitte nächster – und in einem zweiten Schritt Ende übernächster Woche – soll in Brandenburg ALLES wieder aufmachen.

Vom Kino bis zum Spaßbad, mit unterschiedlichen Hygieneregeln. Nur Dampfsaunen und Bordelle bleiben noch zu.

Der erste Entwurf (liegt BILD vor) erlaubt ab 3. Juni:

► Treffen von bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten

► Veranstaltungen mit bis 500 Gästen draußen, drinnen sind höchstens 200 erlaubt. Beides mit Abstand, Test- und Maskenpflicht

► Private Feiern draußen mit 100, drin mit 50 Leuten

► Einkauf in allen Geschäften ohne Vorabtermin, aber mit Masken, Abstand und Kontaktnachverfolgung (nicht in Discountern, Drogerien, Baumärkten)

► Innen-Gastronomie mit Testpflicht, Abstand, Gästeliste und zwei Haushalten pro Tisch. Beim Aufstehen gilt Maskenpflicht

► Auf Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen dürfen die Gäste nun auch drinnen sitzen. Mit Test- und Maskenpflicht

► Kontaktsport wird in Hallen mit bis zu 30 Personen erlaubt, mit Test- und Lüftungspflicht plus Kontaktdatenerfassung

► Keine Personenbegrenzung für Freiluftsport

► Schulsport und Schwimmunterricht sind wieder erlaubt

► In Fahr-, Musik- und Volkshochschulen entfällt die 15-Personengrenze – mit Testpflicht. In den Hochschulen will das Wissenschaftsministerium aber an der Obergrenze festhalten

► In Museen, Bibliotheken, Freizeit- und Tierparks entfallen Terminvergabe und Maskenpflicht draußen. Innen gelten sie, mit Gästelisten.

► Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen, mit Test- und Maskenpflicht. Draußen mit bis zu 500 Gästen, drinnen sind 200 erlaubt.

Ab 11. Juni soll gelten

► Hotel und Pensionen öffnen, mit höchstens zwei Haushalten pro Wohneinheit. Tests, Abstand und Gästelisten sind Pflicht. In Gemeinschaftsräumen herrscht Maskenzwang.

► Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und Saunen sollen aufmachen, auch das „Tropical Islands“. In den Umkleiden gilt Maskenpflicht. Dampfsaunen und -bäder bleiben zu.

► Messen und Ausstellungen, Volksfeste und Jahrmärkte, Casinos und Spielhallen öffnen. Mit bis zu 500 Besuchern draußen und 200 drinnen.

Die von Regierungschef Woidke versprochene Öffnung der Freibäder schon ab 3. Juni fehlt im Verordnungsentwurf. In Berlin haben sie seit einer Woche offen. Diesen Punkt müssen die Minister noch nachbessern, die fehlende Personenbegrenzung in Hochschulen ebenso.

Am Dienstag will das Kabinett die neue Verordnung beraten und mit Änderungen beschließen. Am Donnerstag tritt sie bis zum 24. Juni in Kraft.

Schon beschlossen wurde die Öffnung der Fitness-Studios ab 1. Juni. Außerdem der Präsenzunterricht in Grundschulen ab Montag – und aller anderen Schulen eine Woche darauf, wenn die Inzidenz in Stadt oder Landkreis drei Tage unter 50 liegt.

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