Kaum geöffnet, schon wieder dicht: Brandenburg sagt alle Weihnachtsmärkte ab

Außerdem: nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte

Der Weihnachtsmarkt in Potsdam sollte heute öffnen, das wurde nun untersagt (Archivfoto)

Der Weihnachtsmarkt in Potsdam sollte heute öffnen, das wurde nun untersagt (Archivfoto)

Foto: Soeren Stache/dpa

Potsdam – Brandenburg schickt Ungeimpfte in den Lockdown und sagt alle Weihnachtsmärkte ab! Außerdem werden die Corona-Regeln wieder deutlich verschärft.

In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von mehr als zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr vorgesehen. Dies wird mit Ausnahmen verbunden (zum Beispiel für den Weg zum/vom Arbeitsplatz).

Diese Regel betrifft aktuell drei Landkreise: Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg im Kreis Elbe-Elster laut Gesundheitsministerium auf 1310,8. In Oberspreewald-Lausitz legte er auf 1247,3 zu und in Spree-Neiße auf 1015,8. 

Außerdem werden die Weihnachtsmärkte nicht eröffnet beziehungsweise wieder geschlossen.

► Erst am Montagmorgen hatte der Weihnachtsmarkt auf dem Luisen- und Bassinplatz in Potsdam seine Türen geöffnet. „Ich bin ganz traurig und kämpfe mit den Tränen“, sagte eine Verkäuferin. „Wozu lässt man sich Impfen und macht das alles mit?“ Der Kollege am Würstchenstand nebenan sagte: „Hätten wir das eine Woche vorher gewusst, hätten wir alles Zuhause stehen gelassen.“

► Auch in der zweitgrößten Stadt Brandenburgs, in Cottbus, dreht sich seit heute das Riesenrad in der Innenstadt. Die Stadt will nach Aussage von Sprecher Jan Gloßmann erst einmal abwarten, was das Brandenburger Kabinett am Dienstag an neuen Bestimmungen verkündet.

► Auch in Frankfurt (Oder) ist der Weihnachtsmarkt seit Montag geöffnet. Die Stadt wolle die Verordnung der Landesregierung abwarten, sagte Sprecher Uwe Meier.

Andere Städte und Landkreise hatten bereits zuvor angekündigt ihre Weihnachtsmärkte auch in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Darunter der Kreis Oberspreewald-Lausitz mit der Spreewaldweihnacht in Lehde.

Karte/Map: Corona-Impfmonitoring in den Bundesländern – Infografik

Darüber hinaus wird die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel mit Ausnahmen geplant. Das bedeutet: Weihnachtseinkäufe nur für genesene oder geimpfte Personen! Geschäfte, Kaufhäuser, Outlets, Einkaufszentren – all das geht ungeimpft nicht mehr.

Ausnahmen: Grundversorger wie Lebensmittel- und Getränkeläden, Drogerien, Apotheken, Optiker, Reinigungen, Bau- und Gartenfachmärkte, Floristen, Tierbedarf, Buch-, Zeitungs- und Tabakläden, Tankstellen, Auto- und Radwerkstätten, Banken, Bibliotheken.

Kontaktbeschränkungen: Sie kehren zurück – aber für Ungeimpfte. In der Öffentlichkeit sollen sich nach jetzigen Plänen nur bis zu fünf Menschen treffen können, dabei werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt, teilte die Staatskanzlei mit. Diese Obergrenze soll – ebenfalls für Ungeimpfte – auch bei privaten Feiern zu Hause oder in angemieteten Räumen in Gaststätten gelten.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November 2021 grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken.

Das Kabinett entscheidet am Dienstag über die Maßnahmen. Die neuen Regeln sollen dann ab Mittwoch, 24. November, 00.00 Uhr gelten (zunächst bis einschließlich 15. Dezember).

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Quelle: BILD
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