Unklarheit bei Coronatests, Risiko für Kinder zu groß: Dieser Vater klagt gegen Test-Pflicht in der Schule

Jochen Kolbe (41) hat einen siebenjährigen und einen elfjährigen Sohn, die in die Grundschule in Staaken gehen

Jochen Kolbe (41) hat einen siebenjährigen und einen elfjährigen Sohn, die in die Grundschule in Staaken gehen

Foto: Charles Yunck
Von: Isabel Pfannkuche

Ab Montag gilt: an Schulen muss zweimal die Wochen getestet werden! Der Abstrich kann aber nicht mehr wie bisher bequem zu Hause durchgeführt werden, sondern direkt im Klassenraum. Das passt aber nicht allen Eltern.

Berlin – Jochen Kolbe (41) ist Vater von zwei Schulkindern, die beide Jungen (11 und 7) besuchen die Grundschule im Stadtteil Staaken. Er hat nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die Coronatestpflicht eingereicht.

Grund: Die Tests sind ihm zu riskant, da die Senatsverwaltung für Bildung die Durchführung der Abstriche den Schulen ziemlich freigestellt hat. So müssen in der Staakener Grundchule alle Kinder in einem Raum gleichzeitig die Maske abziehen.

Den Eilantrag gegen die Testpflicht hat der Vater am Dienstag eingelegt, er wartet nun auf das Urteil

Den Eilantrag gegen die Testpflicht hat der Vater am Dienstag eingelegt, er wartet nun auf das Urteil

Foto: Charles Yunck

„Da muss nur ein Schüler niesen und schon sind alle krank“, bemängelt der Vater.

Laut Senatsverwaltung für Bildung soll direkt in den Schulen getestet werden, „um die Inanspruchnahme und die Verlässlichkeit der Tests sicherzustellen.“

Aber auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft kritisiert die unüberlegten Maßnahmen. Sie fordert ausgebildetes Personal für die Überwachung der Tests oder den Umstieg auf sogenannte Spucktests.

„Eine Möglichkeit wäre auch, an der frischen Luft vor dem Gebäude ein Testzelt zu errichten“, sagt Kolbe. Und der Datenschutz spiele bei Kindern auch keine Rolle. „Wenn ein Kind Corona hat, wird der Name in sämtlichen Eltern-WhatsApp-Gruppen bekannt gegeben“, so Kolbe.

Was Kolbe nicht versteht: Lehrer sind bislang nicht zu einem Test verpflichtet! Und laut Hygienebeirat der Elternvertretung in Staaken ist hier auch keine Pflicht geplant.

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Der Vater aus Staaken hofft nun auf ein schnelles Urteil. Die Befreiung von der Testpflicht kann er aber nur für seine eigenen Kinder erwirken.

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