Wenn die Corona-Zahlen auch nur minimal steigen: Berliner dürfen die Stadt nicht mehr verlassen

Vom Stadtrand aus noch 15 Kilometer, dann ist bei steigenden Zahlen ab Samstag Schluss für die Berliner

Vom Stadtrand aus noch 15 Kilometer, dann ist bei steigenden Zahlen ab Samstag Schluss für die Berliner

Foto: dpa

Die Hauptstadt führt die 15-Kilometer-Regel ein, ab Samstag gilt sie: Sollten bis dahin die Infektionszahlen auch nur minimal steigen, dürfen sich die Berlinerinnen und Berliner nicht mehr weiter als 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernen!

Denn die Regel tritt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 in Kraft, und derzeit liegt der Wert in Berlin haarscharf drunter – bei genau 199,9 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Am stärksten von Corona betroffen ist aktuell Spandau (Inzidenz von 274,9), danach kommen Treptow-Köpenick (232,4) und Pankow (228,2). Am wenigsten neue Fälle bezogen auf die Einwohnerzahl gibt es derzeit in Friedrichshain-Kreuzberg (143,6).

Die Beschränkung solle ein Beitrag sein, Treffen, Reisebewegungen und Kontakte und damit am Ende Ansteckungen mit dem Coronavirus zu reduzieren, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag.

Außerhalb des 15-Kilometer-Radius sind dann unter anderem verboten: Besuche bei Eltern, Großeltern oder Kindern, sportliche Aktivitäten, Kirchenbesuche und (im Unterschied etwa zu der Regelung in Brandenburg) auch Einkaufsfahrten.

Aber es gibt auch Ausnahmen: Erlaubt bleiben neben beruflichen Touren etwa Arzt- oder Zahnarztbesuche, Aufenthalte im Krankenhaus, Gerichts- und Behördentermine oder die Pflege von Angehörigen. Auch Datschenbesitzer dürfen unabhängig von dem Radius zu ihrem Eigentum, soweit die Regeln anderer Bundesländer dies zulassen.

Die Regel soll im Falle eines Inkrafttretens solange gelten, bis die Inzidenz sieben Tage am Stück wieder unter dem Wert von 200 liegt.

Bei Verstößen drohen Bußgelder. Für die Kontrolle wäre die Brandenburger Polizei zuständig.

Die will, sollte die 15-Kilometer Regel in der Hauptstadt kommen, bei Berliner Autofahrern, die außerhalb des Radius angetroffen werden, nach triftigen Gründen fragen. „Können diese nicht genannt werden, nehmen die Beamten die Personalien auf und leiten das an die zuständigen Behörden weiter“, erläuterte ein Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums.

Karte/Map: So weit dürfen Berliner jetzt noch reisen

In Brandenburg und anderen Bundesländern gilt die neue Regel schon: Demnach sind touristische Reisen für Bewohner von Corona-Hotspots außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt seit Samstag untersagt, wenn die 7-Tage-Inzident über 200 liegt. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe und Arztbesuche bleiben erlaubt.

Der Senat verständigte sich am Dienstag auch auf mehr Ausnahmen bei den strikten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie: Kinder unter zwölf Jahren aus maximal zwei Hausständen sollen wechselseitig von den Erwachsenen betreut werden können. „Das muss ein fester Verbund sein“, erläuterte Kollatz.

Seit vergangenem Sonntag sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt. Auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition wurde dies als lebensfern kritisiert.

Nunmehr steuert der Senat hier leicht nach, das gilt dann ab Samstag. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt die Ausnahmeregel gestrichen, wonach Kinder in festen Gruppen bis zehn Personen plus Betreuer gemeinsam Sport treiben dürfen.

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