Während die Bürger so wenig wie möglich fahren sollen: Mit dem Dienstwagen in den Schnäppchen-Urlaub

Andreas Geisel (SPD, 56) setzt sich gern selbst ans Steuer. Hier mit einem gepanzerten 7er-BMW, inzwischen fährt er einen Audi e-tron Sportback

Andreas Geisel (SPD, 56) setzt sich gern selbst ans Steuer. Hier mit einem gepanzerten 7er-BMW, inzwischen fährt er einen Audi e-tron Sportback

Foto: DAVIDS/Sven Darmer
Von: HIldburg Bruns

Berlin – Über ausfallende Flüge und Verspätungen am BER müssen sich Berlins Senatsmitglieder keine Gedanken machen – sie können künftig in ganz Europa mit ihrem Dienstfahrzeug auch in den Urlaub fahren!

Der Senat hat neue Regeln für die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Das soll sich ändern:

Bewegungsradius: Bisher ist eine private Nutzung nur innerhalb von Deutschland gestattet. Jetzt soll sie auch in Europa zugelassen werden.

Erholungsurlaube: Das Dienstfahrzeug durfte bislang zwar privat genutzt werden (wenn es entsprechend versteuert wird) – aber nicht für den Urlaub. „Das erscheint nicht mehr sachlogisch, zweckmäßig und erforderlich“ heißt es in dem Papier der Innenverwaltung. Heißt: Das Urlaubsverbot mit dem Dienstwagen soll kippen.

Für viele Wähler sind diese neuen Regeln zumindest fragwürdig: Schließlich kämpft der Berliner Senat für die Mobilitätswende, in Berlin soll es vermehrt autofreie Kieze geben. Das fordert etwa Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (53, Grüne). So soll die Friedrichstraße komplett autrofrei werden, forderte sie im Januar.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD)

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD)

Foto: imago/Bernd Friedel

Eine autofreie Innenstadt, wie es die Pläne der Öko-Initiative „Berlin autofrei“ vorsehen, lehnte sie zwar im Mai ab. Doch sie teile die meisten Ziele, um den Autoverkehr zu reduzieren, erklärte sie. Nur der Weg dahin sei politisch und auch praktisch falsch.

Die Flotte des landeseigenen Fahrdienstes umfasst 49 Fahrzeuge. Für diese Limousinen stehen 65 Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung.

Allerdings: Diese Fahrer dürfen sie NICHT in den Urlaub steuern, das müssen die Politiker schon selbst machen. Sie dürfen weitere Personen mitfahren lassen. Baut jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Unfall, behält sich das Land Regressforderungen vor.

Auch der Einsatz der festen Fahrer wird genauer geregelt: Da eine Abgrenzung schwierig sei, sollen sie nicht nur für dienstliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Dienstsitz, sondern auch für private Fahrten in Berlin und Brandenburg in Anspruch genommen werden können. Aber nur innerhalb der höchstzulässigen Arbeitszeit von 268 Stunden im Monat.

Aber zu privaten Botenfahrten, etwa um Anzug und Hemden aus der Reinigung zu holen, dürfen Senatoren ihre Fahrer nicht losschicken!

„Die Zurverfügungstellung der Dienstkraftfahrzeuge erfolgt für alle zugelassenen Nutzungsarten unentgeltlich“, so Innensenats-Sprecherin Sabine Beikler zu BILD. Heißt: Für das Fahrzeug selbst muss nichts gezahlt werden.

Wer sein Dienstfahrzeug auch privat nutzen will (kann man auch ablehnen), muss den sogenannten geldwerten Vorteil pauschal versteuern – immer nach der Sogenannten Ein-Prozent-Methode, nicht mehr nach Fahrtenbuch. Das bedeutet: Vom Listenpreis des Fahrzeuges wird ein Prozent aufs Gehalt draufgeschlagen – da dies dann höher ausfällt, muss auch mehr versteuert werden.

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Quelle: ViralHog/Harry Shimmin
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