Gebühren für acht Jahre nachgefordert: Ooops! Unglaubliche Gas-Rechnung über 10 194,65 Euro

Sascha Perrot (41) glaubte, dass sein Gasverbrauch in der Miete enthalten ist. Er hatte seinen Vertrag nicht genau durchgelesen

Sascha Perrot (41) glaubte, dass sein Gasverbrauch in der Miete enthalten ist. Er hatte seinen Vertrag nicht genau durchgelesen

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Von: Sabine Klier

Berlin – Manchmal ist es eben doch wichtig, das Kleingedruckte zu lesen! Das hätte Sascha Perrot (41) wissen sollen, als er seinen Mietvertrag unterschrieb ...

Das dicke Ende kam jetzt per Post: eine Rechnung von der Gasag für acht Jahre – über unglaubliche 10 194,65 Euro!

Der Vertriebsangestellte fiel aus allen Wolken: „Das kann doch nicht sein. Als ich eingezogen bin, sagte die Hausverwalterin, dass Gas im Mietpreis inbegriffen ist.“

Für seine Zwei-Zimmer-Wohnung in einem Altbau am Berkenbrücker Steig (Bezirk Lichtenberg) bezahlte er damals 390 Euro. Inzwischen sind es 590 Euro. Er heizt und kocht mit Gas, sein Warmwasser kommt aus dem Gasboiler.

2018 wurde zwar der Gas-Zähler getauscht, aber eine Rechnung erhielt er nicht. „Die Netzbetreiber-Gesellschaft kam im letzten Oktober zum ersten Mal, um den Zählerstand abzulesen“, sagt Perrot, „danach erhielt ich eine Jahresabrechnung über 450 Euro. Das musste ein Irrtum sein!“

Diese Gasrechnung bezieht sich auf die letzten acht Jahre. Der Verbrauch des Mieters in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung wurde geschätzt

Diese Gasrechnung bezieht sich auf die letzten acht Jahre. Der Verbrauch des Mieters in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung wurde geschätzt

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Er meldete sich beim Gasag-Kundenservice. Die legten ihm ein Kundenkonto an. Für die zurückliegenden Jahre wurde sein Verbrauch geschätzt.

Perrot ist fassungslos: „Wieso bekam ich all die Jahre Gas geliefert, aber nie eine Rechnung oder eine Aufforderung, einen Vertrag abzuschließen?“

Er sah im Mietvertrag nach. Das stand tatsächlich, dass der Mieter für sämtliche Betriebskosten aufkommen muss! Kleingedruckt.

Laut Gasag wurde die Wohnung bis 2018 als nicht vermietet geführt – also der Zählerstand auf Nullverbrauch geschätzt. Eine Sprecherin zu BILD: „Der Verbraucher wurde uns erstmals 2020 gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt daher auch die Verjährungsfrist.“

Laut Gesetz verjähren Ansprüche nach drei Jahren. „Sie haben mir zunächst angeboten, mir 2500 Euro zu erlassen“, sagt Perrot. „Aber das ist immer noch viel zu viel. Und die Verjährung wurde dabei nicht berücksichtigt!“

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