Anweisung trotz Schwerbehinderung: „Kollegen sind im Homeoffice, aber ich muss ins Büro!“

Michael Tix (63) soll trotz Attest arbeiten

Michael Tix (63) soll trotz Attest arbeiten

Foto: Ufuk Devrim Ucta
Von: Sabine Klier

Berlin – Michael Tix (63) arbeitet seit 22 Jahren als Archivar im Sozialgericht in der Invalidenstraße. Er ist 80 Prozent schwerbehindert, da er Hüftbeschwerden hat und stark schwerhörig ist. Er gilt als Risiko-Patient. Doch sein Arbeitgeber hat ihm eine Weisung zum Dienstantritt geschickt.

Mitte März vergangenen Jahres wurde er von seinem Abteilungsleiter nach Hause geschickt – freigestellt bei voller Bezahlung wegen Corona. Im Juli schickte Tix ein ärztliches Attest, um weiterhin vom Dienst befreit zu sein.

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„Ständig werde ich darüber informiert, welcher meiner Kollegen, von der Putzfrau bis zum Richter, an Corona erkrankt oder in Quarantäne ist. Das macht mir Angst, dass ich mich anstecken könnte“, sagt er. Am 12. Januar erhält er eine Aufforderung, zwei Tage später zum Dienst zu erscheinen.

Laut Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen besteht für Tarif-Beschäftigte mit erhöhtem Risiko „keine Verpflichtung des Arbeitsgebers, diese Beschäftigten von der Erbringung der Arbeit freizustellen.“

„Da die Tätigkeit von Herrn Tix im Archiv nicht aus dem Heimbüro ausgeführt werden kann, wurde für Herrn Tix ein Einzelbüro zur Verfügung gestellt. Der Kontakt zu Kollegen kann ausschließlich auf telefonischem Weg oder per E-Mail erfolgen. Dies entspricht der arbeitsmedizinischen Empfehlung“, so Gerichts-Sprecherin Nora Wagner.

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Quelle: Spreepicture

Tix fühlt sich diskriminiert: „Der Geschäftsleiter und die Richterschaft befinden sich im Homeoffice.“ Seine Hausärztin schrieb ihn krank. „Am 2. November gehe ich in Rente und das möchte ich noch erleben.“

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