In Berliner Kaufhaus: Verkäuferin bezeichnet Chefin als „Ming Vase“ – gefeuert!

Zu dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kam es, weil der Betriebsrat gegen die Kündigung der Verkäuferin war (Symbolfoto)

Zu dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kam es, weil der Betriebsrat gegen die Kündigung der Verkäuferin war (Symbolfoto)

Foto: imago/Manngold

Berlin – Die Vorgesetzte als „Ming Vase“ bezeichnen? Geht nicht! Findet nicht nur die Vorgesetzte, sondern auch das Berliner Arbeitsgericht, das nun der Kündigung einer Verkäuferin in einem Berliner Kaufhaus zustimmte.

Zu dem Fall kam es laut Mitteilung des Gerichts in einem Kaufhaus mit „internationalem Publikum“. Weiter heißt es, die Verkäuferin, die auch Mitglied des Betriebsrates war, habe zunächst gegenüber einer Kollegin gesagt: „Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase.

Sie habe dann auf Nachfrage eines anwesenden Vorgesetzten, was damit gemeint sei, erklärt: „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ – und dabei die Augen mit den Fingern nach hinten gezogen, um eine asiatische Augenform.

Bei einer Anhörung zu dem Vorfall habe die Verkäuferin gegenüber dem Arbeitgeber dann erklärt, eine Ming Vase stehe für sie für einen schönen und wertvollen Gegenstand. Das Imitieren der asiatischen Augenform sei erfolgt, um nicht „Schlitzauge“ zu sagen, bei „schwarzen Menschen/Kunden“ verwende sie den Begriff „Herr Boateng“, weil sie diesen toll finde.

► Ein klarer Fall von Rassismus, so das Gericht! Es liege eine erhebliche Herabwürdigung der Vorgesetzten vor. Zudem sei es „für ein Kaufhaus von internationalem Ruf nicht hinnehmbar, wenn eine Verkäuferin als Aushängeschild im täglichen Kontakt mit internationalem Publikum dieses wahlweise als Ming Vase oder Herr Boateng oder mit sonstigen abwertenden Formulierungen bezeichnen könnte“.

Betriebsrat war gegen Kündigung

Zu dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht war es gekommen, weil der Betriebsrat des Unternehmens der außerordentlichen Kündigung der Verkäuferin nicht zustimmen wollte.

Der Betriebsrat habe die Zustimmung mit der Begründung verweigert, er verurteile Rassismus aufs Schärfste, sehe aber bei der betroffenen Verkäuferin kein rassistisches Gedankengut.

Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg gegeben.

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