Tödlicher Unfall in Berlin: Fabien totgerast! Polizist kommt mit Geldstrafe davon

Christian und Britta M. mit einem Foto ihrer Tochter Fabien im Berliner Landgericht

Christian und Britta M. mit einem Foto ihrer Tochter Fabien im Berliner Landgericht

Foto: Olaf Wagner
Von: Anne Losensky

Berlin – Der Polizei-Totraser kommt mit einer Geldstrafe davon. Die Eltern der toten Fabien (†21) sind fassungslos!

„Plötzlich soll Fabi mitschuldig gewesen sein“, sagt Vater Christian M. (52, Gerüstbauer) empört nach dem Urteil. „Aber sie konnte doch nicht damit rechnen, dass ein Auto mit dreifacher Geschwindigkeit aus dem Tunnel kommt. Sie hatte nur 2,3 Sekunden, um ihn kommen zu sehen!“

Mutter Britta (50, Postbeamtin): „Meine Tochter ist tot und der Polizist mit Geldstrafe frei!“

Die Eltern können das Urteil nicht fassen

Die Eltern können das Urteil nicht fassen

Foto: Olaf Wagner

Der 29. Januar 2018, die Grunerstraße in Mitte. Ein Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn schießt mit 130 km/h aus dem Alex-Tunnel in einen Kleinwagen. Fahrerin Fabien M. stirbt.

Das Urteil des Berliner Landgerichts: 12 900 Euro Geldstrafe für den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung (150 Tagessätze à 86 Euro). Richter Thorsten Braunschweig gibt dem Opfer eine Mitschuld. Der Polizist (54) hatte Freispruch beantragt. Seit Juni 2018 ist er krankgeschrieben. Im Prozess schwieg er.

„Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben, keine Regelungen für Funkwagen im Einsatz“, rügt der Richter. Dafür gab es einen anonymen Hinweis, der Polizist könne betrunken gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft ließ seine Patientenakte beschlagnahmen. Machte dabei aber Rechtsfehler. Deshalb darf alles, was darin steht, nicht verwendet werden. Der Richter: „Ob er später, vielleicht auch im Dienst, Alkohol konsumierte, spielt keine Rolle.“

Dafür gibt er der jungen Frau eine Mitschuld: „Martinshorn und Blaulicht waren in ihrem Rückspiegel gut wahrnehmbar. Hätte sie sich richtig verhalten, hätte sie ihn sehen müssen und reagieren können.“ Sie sei vor dem Polizeiauto über mehrere Spuren links in einen Parkhafen abgebogen: „Von ihrer Seite ein eklatanter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.“

Die Arbeit der Polizei nach dem Unfall bezeichnete der Richter als „chaotisch“: „Es wäre geboten gewesen, eine eventuelle Alkoholisierung des Angeklagten festzustellen.“ Das aber unterblieb.

Der Polizist hätte „nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen, dann wäre der Unfall nicht passiert“. Aber feste Regeln gebe es nicht. 130 km/h seien eine „mittlere Fahrlässigkeit“.

Der Richter: „Funkstreifenwagen dürfen eigentlich so schnell fahren, wie sie meinen, ohne die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gefährden.“

Die Unfallstelle kurz nach dem tödlichen Crash

Die Unfallstelle kurz nach dem tödlichen Crash

Foto: Olaf Selchow

Deshalb Geldstrafe, kein Entzug der Fahrerlaubnis, kein Fahrverbot. Im Dezember 2020 hieß es beim Amtsgericht noch: „Fabien hatte keine Chance.“ Strafe in der Vorinstanz: ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung.

Die Familie geht empört in Revision. Mutter Britta: „Der geht hier als freier Mann raus! Das ist nicht gerecht!“

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