Neuer Corona-Beschluss ab Montag: Berlin weitet 2G-Regeln für alle ab 18 aus
Berlin – Ab Montag wird’s ernst für Ungeimpfte! Sie haben Kneipenverbot in der Hauptstadt. Denn wer in der Gastronomie einkehren will, unterliegt der neuen verbindlichen 2G-Regel. Zutritt auch in Restaurants und Bars nur noch für Geimpfte und Genesene. In Clubs sowieso schon lange.
Hier wird 2G auch vorgeschrieben!
► Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Gedenkstätten
► Friseur, Kosmetiksalon und andere Dienstleistungen im Bereich Körperpflege – inklusive Prostitution
► Saunen, Thermen sowie bei Vergnügungsstätten wie Freizeitparks und Spielhallen
► Zoo-Tierhäuser, Gewächshäuser im Botanischen Garten.
► Veranstaltungen ab 2000 Anwesenden auch im Freien. Also auch beim Bundesliga-Fußball.
► Beim Sport in gedeckten Anlagen, Fitness- und Tanzstudios – Personen unter 18 Jahren dürfen mit Negativ-Test rein.
► Weihnachtsmarkt-Betreiber können selbst entscheiden, ob sie 2G fordern oder lieber auf Masken fordern.
AUSNAHMEN: Im Supermarkt und allen anderen Geschäften wird auf 2G verzichtet. Zudem sind generell Kinder unter 12 Jahren und aus medizinischen Gründen nicht Impfbare ausgenommen. Für unter 18-Jährige gilt die Impfpflicht nicht – sie können auch negativ getestet sein.
Ungeimpfte Mitarbeiter in der Gastronomie brauchen täglich einen Test. Patientennahes Personal in Krankenhäusern muss geimpft, genesen oder täglich getestet sein.
Was noch neu kommt? Im Juli lief die Homeoffice-Pflicht aus. Jetzt empfiehlt der Senat Arbeitgebern, zumindest wieder 50 Prozent der Mitarbeiter im Homeoffice zu belassen.
Die neue Verordnung gilt bis zum 28. November. Wahrscheinlich wird dann erneut verschärft. Es könnte 2G-Plus kommen, was bedeutet, das Bereiche für Geimpfte zusätzlich Abstand oder Maske verlangen oder auch einen Test für Geimpfte.
Thomas Lengfelder, Chef des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes, ist entschieden dagegen: „Das wäre wie Lockdown und keine Motivation zum Impfen. Das würden wir rechtlich überprüfen lassen.“