„Fahrscheine- und Impfausweise, bitte!“: Auf Berliner Bahnsteigen gilt jetzt auch 3G

In Berlin gilt die 3G-Pflicht nur an den Bahnsteigen von S- und U-Bahnen

In Berlin gilt die 3G-Pflicht nur an den Bahnsteigen von S- und U-Bahnen

Foto: Christoph Soeder/dpa

In der Bundeshautstadt müssen Bürger nun bei der Fahrt mit U- und S-Bahn schon auf dem Bahnsteig mit 3G-Kontrollen rechnen. Auch dort gilt dann, dass man genesen, geimpft oder getestet sein muss.

Die neue Regelung tritt ab dem heutigen Mittwoch (8. Dezember) in Kraft, bislang galt die sogenannte 3G-Regel nur für die Fahrzeuge. Der Berliner Senat hat sie vergangene Woche mit der aktuellen Corona-Verordnung entsprechend ausgeweitet. Die Kontrollen sollen nach wie vor stichprobenhaft erfolgen.

Laut Senat gilt die 3G-Pflicht nur an den Bahnsteigen von S- und U-Bahnen, nicht jedoch in den übrigen Teilen der Bahnhöfe und auch nicht an Bus- und Tramstationen.

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Bei der Berliner S-Bahn sind für die Kontrollen eigenen Angaben zufolge das Sicherheitspersonal sowie speziell geschulte Kontrolleure zuständig. Die Fahrgäste sollen über die digitalen Kanäle sowie über Anzeigen auf den Bahnsteigen über die Neuregelung informiert werden.

Die Durchsagen in den Zügen will das Unternehmen nach und nach entsprechend aktualisieren. Bei der neuesten S-Bahn-Baureihe können Ansagen zentral eingespielt werden. Bei älteren Fahrzeugen muss das für jeden Zug einzeln geschehen.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die 3G-Kontrollen bei den U-Bahnen nun stichprobenartig auf die Bahnsteige ausweiten.

Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit der Polizei werde es auch Zugangskontrollen zu den Bahnsteigen geben, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Allerdings: „Flächendeckende Zugangskontrollen sind nicht möglich.“

In den vergangenen zwei Wochen hatte die BVG eigenen Angaben zufolge mehrere Schwerpunktkontrollen in den Zügen durchgeführt. Nur ein geringer Teil der Fahrgäste habe keinen 3G-Nachweis vorweisen können, hieß es.

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Quelle: David Heerde
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