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Gesetzentwurf von FDP, SPD und Linken : Reform der Sterbehilfe nimmt erste Hürde im Bundestag

FDP, SPD und Linke wollen die Suizidhilfe gesetzlich absichern. Mit einer gemeinsamen Initiative setzen sie die Union jetzt unter Druck.

Gesetzentwurf von FDP, SPD und Linken : Reform der Sterbehilfe nimmt erste Hürde im Bundestag

Ein Pfleger hält die Hand einer Bewohnerin eines Pflegeheims.Foto: picture alliance / dpa

Ob aus reiner Nächstenliebe oder gegen Bezahlung – wer anderen beim Selbstmord hilft, bleibt in Deutschland straffrei. So hat es das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr verfügt, als es das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat – ein radikales Urteil, wie der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach kürzlich sagte.

Damit ist jede Form der Sterbehilfe straffrei, ob kommerziell oder nicht. Es gibt wie vor dem Verbot keinerlei gesetzlichen Rahmen für die Suizidhilfe, an dem sich Angehörige von Sterbewilligen oder Ärztinnen oder Ärzte orientieren könnten.

Das wollen Abgeordnete von FDP, SPD und Linken noch in dieser Legislaturperiode ändern – und sind dabei nun einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Ihr gemeinsamer Gesetzentwurf, der „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern“ soll, hat die erste Hürde im parlamentarischen Verfahren genommen.

Fünf Prozent der Abgeordneten unterstützen die Initiative

„Diese Woche sind die zuletzt entscheidenden Unterschriften von Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen eingegangen, sodass wir die notwendigen fünf Prozent der Abgeordneten hinter unseren Gesetzentwurf versammelt haben und diesen in den Deutschen Bundestag einbringen können“, sagt die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr.

Gesetzentwurf von FDP, SPD und Linken : Reform der Sterbehilfe nimmt erste Hürde im Bundestag

Katrin Helling-Plahr sitzt seit 2017 für die FDP im Bundestag.Foto: imago images/Christian Spicker

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38 Abgeordnete von FDP, SPD und Linken stehen hinter der Initiative, darunter neben Helling-Plahr, auch der Sozialdemokrat Lauterbach und die Linken-Politikerin Petra Sitte. Nach ihrem Wunsch soll der Bundestag mit dem neuen Gesetz deutlich machen, dass Sterbehilfe ausdrücklich erlaubt bleibt. Betroffene sollen einen erleichterten Zugang zu Beratung, aber auch zu tödlich wirkenden Medikamenten wie dem Schlafmittel Natrium-Pentobarbital erhalten.

Union in der Orientierungsphase

Mit der Unterstützung für den interfraktionellen Gesetzentwurf steigt der Druck auf die Union, sich in der Sache zu positionieren. Die Grünen haben kürzlich einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Der sieht ebenfalls eine legale Absicherung der Suizidhilfe vor, unterscheidet aber, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit oder aus anderen Gründen anstreben.

Bei CDU und CSU habe man bislang eher ablehnend auf den Vorstoß von FDP, SPD und Linken reagiert, heißt es von der überfraktionellen Gruppe. In der Unionsfraktion heißt es dazu, man befinde sich noch in der Orientierungsphase. „Natürlich geben wir der Unionsfraktion die Zeit, die sie für die interne Orientierung braucht“, sagt Sitte. Zugleich sei man „jederzeit bereit, den interfraktionellen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen“, betont Lauterbach. „Wir streben aber weiterhin ein abgestimmtes Verfahren mit den parlamentarischen Geschäftsführern der demokratischen Fraktionen an.“

Bei ethisch schwierigen Fragen ist es im Bundestag üblich, dass die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird. Auch wird dem parlamentarischen Verfahren in der Regel eine „Orientierungsdebatte“ vorangestellt. Die FDP-Politikerin Helling-Plahr ist aber bereit, von dieser Praxis abzuweichen, sollte sich die Union nicht bewegen: „Wenn diese ersichtlich auf Zeit spielt, bringen wir unseren Gesetzentwurf auch ohne Orientierungsdebatte und ohne Rücksicht auf die Unionsfraktion ein.“

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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