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Gesetz gegen Verdrängung! So schützt das NEUE Mieter-Gesetz

Gesetz gegen Verdrängung! So schützt das NEUE Mieter-Gesetz

Gründerzeitbauten sind begehrt. Aus solchen Mietshäusern wurden oft die alten Mieter verdrängt, die Wohnungen modernisiert, aufgeteilt und als Eigentumswohnung verkauft
Foto: Getty Images

Im GANZEN Stadtgebiet wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen viel, viel schwerer. Das bedeutet: Die Gefahr der Verdrängung sinkt!

Nach B.Z.-Informationen will der Senat am Dienstag eine neue Rechtsverordnung erlassen. Danach muss sich ein Hauseigentümer in bestehenden Mietshäusern (ab fünf Wohnungen) eine Umwandlung erst beim jeweiligen Bezirk genehmigen lassen.

Dort gibt es nur grünes Licht, wenn zwei Drittel der betroffenen Mieter selbst am Kauf ihrer Wohnung interessiert sind. „Das ist eine ziemlich hohe Hürde!“, sagt Wiebke Werner (44) vom Mieterverein.

Gesetz gegen Verdrängung! So schützt das NEUE Mieter-Gesetz

In Berlin gibt es 1,9 Millionen Wohnungen. 1,6 Millionen sind Mietwohnungen (Foto: picture alliance / 360-Berlin)

Die neue Verordnung ist viel schärfer als die jetzige Regelung, die zudem nur in den 69 sogenannten Milieuschutzgebieten gilt: Danach muss der Bezirk zustimmen, wenn der Vermieter sich verpflichtet, die umgewandelte Wohnung sieben Jahre lang nur an Bewohner zu verkaufen. Meistens wird nach Ablauf der Frist schnell Eigenbedarf angemeldet – Auszug!

Allein im vergangenen Jahr wurden 18.800 Berliner Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt – ein rasanter Anstieg (2019: 12.689).

„Investoren sind den Schutzgebieten bei Umwandlungen oft ausgewichen. Das fängt man mit dem neuen Gesetz natürlich ein“, sagt Mieten-Expertin Werner. Denn Bausenator Sebastian Scheel (45, Linke) wird ganz Berlin zum angespannten Wohnungsmarkt erklären. Damit gilt der Genehmigungs-Vorbehalt überall.

Gesetz gegen Verdrängung! So schützt das NEUE Mieter-Gesetz

Linke-Politiker Sebastian Scheel ist Senator für Stadtentwicklung und Wohnen (Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm)

Grundlage ist übrigens ein Bundesgesetz – das „Bauland-Mobilisierungsgesetz“ aus dem Hause von Horst Seehofer (72, CSU). Wenn der Senat dazu nächste Woche die Berliner Verordung erlässt, muss zunächst noch der Rat der Bürgermeister seine Stellungnahme abgeben.

Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (57, SPD): „Ich gehe davon aus, dass die Inhalte des Gesetzes viele Eigentümer motivieren, noch schnell Anträge zu stellen.“

So sind die Bezirke betroffen

 Pankow: „2019 gab‘s 87 Anträge auf Umwandlung, 2020 bereits 172 und im ersten Halbjahr 2021 schon 104“, sagt Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (64, Grüne). „Die Verdoppelung ist gewiss auf das Bauland-Mobilisierungsgesetz zurückzuführen.“

► Mitte: „Es ist von höchster Bedeutung, dass der Senat schnellstmöglich die notwendige Verordnung erlässt, damit der Genehmigungsvorbehalt schnell scharf gestellt wird. Hamburg hat dies gerade geschafft!“, fordert Baustadtrat Ephraim Gothe (57, SPD).

► Neukölln: 1722 Umwandlungen allein bis Mai 2021 in Milieuschutzgebieten. Stadtrat Jochen Biedermann (41, Grüne): „Wer eine vermietete Wohnung kauft, tut das nicht aus Versehen. Die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung darf es an dieser Stelle nicht mehr geben.“

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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