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Geisel: Migrantenquote verfassungswidrig

Berlins Innensenator Andreas Geisel hält die von Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) beabsichtigte Quote für Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst für verfassungswidrig. «Unser Grundgesetz sagt, niemand darf bevorteilt oder benachteiligt werden aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, Ethnie, Sexualität», sagte der SPD-Politiker dem «Tagesspiegel» (Mittwoch). Bei Frauen und Menschen mit Behinderungen habe man das durch Gesetze ergänzen können, sagte Geisel: «Das sind aber harte Kriterien! Der Migrationshintergrund ist eine freiwillige Angabe – wir kommen da über eine Orientierungsgröße nicht hinaus. Gut gemeint ist nicht gut gemacht», sagte Geisel.

Geisel: Migrantenquote verfassungswidrig

© dpa

Andreas Geisel (SPD), Innensenator von Berlin.

Integrationssenatorin Breitenbach hat die Quote in einen Gesetzentwurf geschrieben. In der Verwaltung soll es demnach in Zukunft ähnlich viele Menschen mit ausländischen Wurzeln geben wie in der Bevölkerung. Derzeit wird ihr Anteil in der Verwaltung auf 12 Prozent geschätzt – in der Berliner Bevölkerung liegt er bei 35 Prozent. Dem Entwurf zufolge sollen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden, wenn sie gleich gut qualifiziert sind und die Quote noch nicht erreicht ist. Der Deutsche Beamtenbund lehnte den Vorschlag ab.

Geisel verwies im «Tagesspiegel» auf die Hinweise der Verfassungsrechtler in seiner Verwaltung: Demnach würde eine Quote in der jetzigen Form vor den Arbeitsgerichten scheitern. Über das Ziel, mehr Menschen mit Migrationshintergrund und People of Color in den öffentlichen Dienst zu bringen, bestehe allerdings «vollkommene Einigkeit», beteuerte Geisel.

Eine Quelle: www.berlin.de

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