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Führerschein-Umtausch: Bislang nur 6700 Anträge gestellt

Ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist für den verpflichtenden Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1953 bis 1958 haben sich bei den Bürgerämtern bislang nur wenige Menschen gemeldet. Vom 1. Januar bis 8. Juli 2021 wurden 6700 Anträge auf Umtausch gestellt und bearbeitet, teilte die Innenverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach geht das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) davon aus, dass bis 19. Januar 2022 insgesamt rund 120.000 Führerscheinumtauschanträge bei den Bürgerämtern eingehen könnten.

Führerschein-Umtausch: Bislang nur 6700 Anträge gestellt

© dpa

Ein «rosa Führerschein» (Papier-Führerscheinen) liegt auf einem neuen Führerschein-Exemplar.

Kamen wegen der Corona-Pandemie weniger Menschen? Die Innenverwaltung konnte das nicht ausschließen. Für den Führerscheinumtausch würden bevorzugt Termine bereitgestellt, da er zu den sogenannten Kerndienstleistungen zählt, sagte eine Sprecherin. Um die Zahlen zu steigern, soll Führerschein-Besitzern aus den betroffenen Jahrgängen der Führerscheinumtausch angeboten werden, wenn diese wegen eines anderes Anliegens auf den Bürgerämtern erscheinen.

Bis 2033 muss in Deutschland jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise – bis zum 19. Januar 2022 müssen Führerschein-Besitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre Führerscheine umtauschen. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt in Berlin 25,30 Euro. Umgetauscht werden können die Führerscheine in den Berliner Bürgerämtern. Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, begeht nach Angaben der Innenverwaltung und des ADAC eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld von zehn Euro zahlen. Sollte die Frist schon länger verstrichen sein, werde der Tatbestand «Fahren ohne Fahrerlaubnis» erfüllt – eine Straftat, die in der Regel hohe Bußgelder oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr nach sich zieht, sagte ein ADAC-Sprecher.

Eine Quelle: www.berlin.de

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