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Friedrichshain-Kreuzberg rüstet Pop-up-Radweg dauerhaft um

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg baut einen vor rund einem Jahr eingerichteten Pop-up-Radweg für die dauerhafte Nutzung um.

Friedrichshain-Kreuzberg rüstet Pop-up-Radweg dauerhaft um

© dpa

Eine Radfahrerin ist auf dem Pop-up-Radweg unterwegs.

Entlang dem Landwehrkanal zwischen Potsdamer Brücke und Zossener Straße soll der Radweg auf rund 3,6 Kilometern mit fest installierten Absperr-Elementen vom Autoverkehr getrennt werden, wie der Bezirk am Mittwoch (17. März 2021) mitteilte. «Die Strecke entlang dem Kanal gehörte zu den ersten beiden Pop-up-Radwegen, die wir im vorigen März eingerichtet haben», hieß es von Bezirksbürgermeisterin Monika Hermann (Grüne). «Ich freue mich, dass dieser Bereich auch zu den ersten gehört, die verstetigt werden.»

Pop-up-Radwege aufgrund der Corona-Pandemie entstanden

Im Laufe dieses Jahres sollen sämtliche Pop-up-Radwege in Friedrichshain-Kreuzberg zur dauerhaften Radinfrastruktur umgewandelt werden. Ein Abschnitt der nun angekündigten Strecke gehört indes zum Bezirk Mitte. Hier will Herrmanns Bezirk die Bauarbeiten «in Amtshilfe» übernehmen. Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren sowie entsprechende Schilder und Warnbaken aufzustellen. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng, hieß es unter anderem zur Begründung. Mittlerweile gibt es Dutzende solcher Radwege in mehreren Bezirken – viele davon sollen dauerhaft bleiben.

Klage von AfD-Abgeordnetem Frank Scholtysek zurückgezogen

Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek hatte im Juni gegen einige Pop-up-Radwege geklagt und vor dem Verwaltungsgericht im vergangenen September zunächst Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) setzte im Oktober den Vollzug dieses Beschlusses, nach dem die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen, vorläufig außer Kraft und bestätigte dies endgültig in einer weiteren Entscheidung vom 6. Januar (Az. OVG 1 S 115/20). Scholtysek zog daraufhin seine Klage zurück. Der Rechtsstreit gilt damit als beendet.

Eine Quelle: www.berlin.de

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