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Fall „Maddie McCann“ : Portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt Deutschen offiziell

2007 verschwand Maddie McCann aus der Ferienwohnung ihrer Familie in Portugal. Der deutsche Christian B. wird dafür jetzt offiziell beschuldigt.

Fall „Maddie McCann“ : Portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt Deutschen offiziell

Ein Kellner hängt 2007 ein Bild des vermissten dreijährigen Mädchens Madeleine McCann an das Fenster eines Restaurants.Foto: Armando Franca/dpa

Im Fall der 2007 verschwundenen Maddie McCann hat die portugiesische Staatsanwaltschaft den deutschen Verdächtigen Christian B. offiziell beschuldigt. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão am Donnerstag ohne Angaben zur Identität des Beschuldigten mit.

Nach Angaben des Braunschweiger Staatsanwalts Hans Christian Wolters handelt es sich um den in Oldenburg inhaftierten Sexualstraftäter Christian B. Der Staatsanwalt und B.s Anwalt stuften das Vorgehen der portugiesischen Staatsanwaltschaft als Maßnahme zur Abwendung einer Verjährung ein. Maddies Eltern begrüßten den Schritt.

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Das britische Mädchen Madeleine “Maddie” McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.

Überraschende Wendung im Fall

Im Juni 2020 trat dann eine überraschende Wendung ein: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian B. führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmäßig an der Algarve.

Derzeit sitzt B. in der Strafanstalt Oldenburg eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau im portugiesischen Ferienort Praia da Luz ab. Aus diesem Ort war 2007 die kleine Maddie verschwunden.

Fall „Maddie McCann“ : Portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt Deutschen offiziell

Madeleine “Maddie” McCann auf einem undatierten Kinderfoto vor ihrem Verschwinden 2007.Foto: dpa

B.s Anwalt Friedrich Sebastian Fülscher erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf die offizielle Beschuldigung seines Mandanten in Portugal: “Dieser Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden.” In Portugal verjähre Mord in 15 Jahren. Sollte Maddie McCann bereits 2007 umgebracht worden sein, wäre dies “in wenigen Wochen der Fall”.

“Ich gehe davon aus, dass die Verjährung durch diesen Schritt unterbrochen wurde”, fügte Fülscher hinzu. Die offizielle Beschuldigung seines Mandanten gleiche aber “keinesfalls” einer Anklage. Außerdem räume der Status als Beschuldigter seinem Mandanten “zahlreiche Rechte ein”. “Wie in Deutschland auch kann ein Beschuldigter anders agieren als ein Zeuge”, hob der Verteidiger hervor.

“Viel Lärm um zu wenig”

Braunschweigs Erster Staatsanwalt Wolters sprach gegenüber AFP mit Blick auf die offizielle Beschuldigung von B. durch die portugiesischen Behörden von “viel Lärm um zu wenig”. Dass in Portugal in der Sache nun ernsthaft ermittelt werde, halte er für “unwahrscheinlich”. “Es geht allein erstmal darum, formal dieses Verfahren am Leben zu halten in Portugal”, fügte Wolters mit Blick auf die Verjährungsfrist hinzu.

Maddies Eltern werteten den Schritt der portugiesischen Staatsanwaltschaft hingegen als Anzeichen für einen “Fortschritt” in den Ermittlungen. “Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, haben wir die Hoffnung nicht aufgegeben, dass Madeleine noch am Leben ist und wir mit ihr wiedervereint werden”, erklärten Kate und Gerry McCann laut der britischen Nachrichtenagentur PA.

Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geht es bei den Ermittlungen gegen B. derzeit nicht vordringlich um dessen mutmaßliche Verwicklung in den Fall Maddie. “Unsere Prioritäten haben andere Verfahren” mit B. als Beschuldigtem, sagte Wolters und nannte die Vergewaltigung einer Irin sowie Fälle von Kindesmissbrauch. “Diese Fälle sind sehr viel übersichtlicher und liegen zum Teil nicht so lange zurück”, sagte Wolters.

Ende der Ermittlungen nicht absehbar

“Wenn das vom Tisch ist, dann werden wir uns ausschließlich um Maddie kümmern”, fügte der Staatsanwalt hinzu. Dies könne sich aber “noch eine ganze Weile hinziehen” und ein Ende der Ermittlungen im Fall “Maddie” sei derzeit nicht absehbar.

B. war 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüßten Haftstrafe verließ er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert.

Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war. Im Fall “Maddie” ermitteln außer den deutschen und den portugiesischen auch die britischen Behörden. (AFP)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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