Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Demonstrationen bleiben in Berlin an Silvester verboten

In Berlin bleiben Demonstrationen an Silvester und Neujahr verboten. Das für beiden Tage geltende Versammlungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Mittwoch in einem Eilverfahren. Es schloss sich damit einem nur wenige Stunden zuvor getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes an, gegen den eine Antragsteller Beschwerde eingelegt hatte.

Demonstrationen bleiben in Berlin an Silvester verboten

© dpa

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia.

Er hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der Berliner Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Letztlich ohne Erfolg: Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem Coronavirus sei das auf zwei Tage beschränkte Verbot rechtmäßig, so das OVG. Es verwies dabei auch auf die angespannte Situation auf den Intensivstationen.

Zuvor stellte auch das Verwaltungsgericht fest, entgegen der Ansicht des Antragstellers sei die Verordnung hinreichend begründet und auch sonst formell rechtmäßig. Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes. Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt. Insbesondere sei der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit deutlich überhöht.

Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So diene das Verbot von Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Es sei außerdem angemessen. Dabei werde nicht verkannt, dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden dürften. Ein solcher Ausnahmefall liege vor.

An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde, argumentierte das Verwaltungsgericht. Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor, das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe. In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit zurücktreten. Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte.

Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die «Querdenken»-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.

«Querdenken»-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das Demo-Verbot zum Jahreswechsel zu halten. In einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum, «das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30.12., am 31.12. und am 1.1. nicht nach Berlin zu fahren».

Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die später vom OVG bestätigt wurde, sagte Ballweg am Mittwoch: «Ich sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden.» Er bezeichnete es als «bedrohlich», wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so eingeschränkt werde.

In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der Corona-Impfung geplant. Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden. Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt. Ballweg kündigte an, an einer der genehmigten Demos in Stuttgart teilnehmen zu wollen.

Eine Quelle: www.berlin.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy