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Das wird Freudentänze geben – Brandenburg öffnet wieder die Clubs!

Das wird Freudentänze geben – Brandenburg öffnet wieder die Clubs!

Ab Mittwoch darf in Brandenburger Clubs wieder getanzt werden (Symbolbild)
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Das wird Freudentänze geben: Brandenburgs Landesregierung plant die Öffnung der Discos, Tanzlokale und Clubs, schon ab Mittwoch! Das sieht der jüngste Entwurf der neuen Corona-Umgangsverordnung von Montag Abend vor.

Wie viele Leute in den Clubs abtanzen dürfen, hängt von der Raumgröße ab – bis zu 500 sollen draußen erlaubt werden. Mit Erfassung der Personendaten zur Kontaktnachverfolgung, falls es einen Corona-Ausbruch gibt. Tests werden nicht verlangt – unter Inzidenz 20, also im ganzen Land! Berlin will dagegen beim Tanzverbot bleiben – obwohl es vor der Pandemie Europas Club-Hauptstadt war…

Gleichzeitig plant Brandenburg die Abschaffung der Testpflicht in Schulen, Kinos, Kneipen, beim Sport. In allen Städten und Landkreisen, wo die Inzidenz unter 20 liegt. Ursprünglich war die strengere 10er-Grenze geplant. Das hätte schon bei geringen Fallzahlen zur erneuten Testpflicht geführt.

Die neue Testfreiheit soll gelten für Gaststätten (innen), Hotels, Sport- und Schwimmhallen, Oberschulen, Fahr-, Musik- und Volkshochschulen, Unis, Theater, Kinos und bei Innen-Veranstaltungen. Dort sieht der Entwurf nun bis zu 1000 Teilnehmer vor.

Das wird Freudentänze geben – Brandenburg öffnet wieder die Clubs!

Ein Restaurant auf dem Potsdamer Pfingstberg. In Restaurants gilt künftig keine Testpflicht mehr – das gilt auch für den Innenbereich (Foto: picture alliance/dpa)

Steigt die Inzidenz wieder fünf Tage über 20, muss erneut getestet werden. In den Grundschulen bleibt die Testfreiheit auch, wenn die Werte höher steigen. In Geschäften und beim Friseur gilt sie schon jetzt nicht mehr.

Versammlungen wie Demos sollen ohne Personengrenze erlaubt werden, auch in Innenräumen. Private Feiern im Familien- oder Bekanntenkreis bleiben dagegen auf 70 Gäste draußen und 30 drinnen beschränkt.

NEU: Im öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr! Bisher sind nur Treffen von höchstens zehn Personen erlaubt. Das soll nur noch für wilde Feiern mit fremden Gästen gelten, zu Hause wie in den Parks.

Keine Maskenpflicht mehr draußen

Die Maskenpflicht entfällt draußen überall. Sie gilt nur noch, wo „in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist“. Tragen muss man sie weiter in Schulen ab Klasse 7, in Bus und Bahn, Museen, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Casinos. Hier soll auch die Kontaktdaten-Erfassung bleiben.

Beim Einkauf entfällt überall die Erfassung der Personendaten – die Kundenbegrenzung auch. Die Testpflicht gibt es hier längst nicht mehr. Nur Masken sind noch Pflicht. Shoppen fast wie vor Corona-Zeiten!

In Klassenräumen sollen Schüler die Masken abnehmen dürfen, wenn sie mindestens 1,5 Meter auseinander sitzen. Das galt bisher schon für Theater, Konzertsäle, Kinos und in den Büros.

Pikant: Brandenburg will die Bordelle wieder öffnen. Aber nur, wenn „an der sexuellen Dienstleistung nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind“ und die Personendaten der Partner erfasst werden. Irre: „Solange die sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird“, müssen im Bordell alle Maske tragen und Abstand halten!

Verboten bleiben dagegen „Prostitutionsveranstaltungen“. Das sind laut Gesetz „für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.“ Swingerpartys beispielsweise.

Die neue Verordnung soll am Dienstag beschlossen werden – und am Mittwoch in Kraft treten. Weitere Änderungen nicht ausgeschlossen…

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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