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Coronavirus in der Region : 21 Prozent der Berliner geimpft – Inzidenz bei 135,4

Pop fordert Curevac-Zulassung statt Sputnik V + Notbremse beseitigt soziale Regelung für Obdachlose + Fahrrad-Demo gegen Ausgangssperre + Der Corona-Blog.

Coronavirus in der Region : 21 Prozent der Berliner geimpft – Inzidenz bei 135,4

Ein Corona-Schnelltest. Bis das Ergebnis da ist, dauert es etwa 15 Minuten.Foto: imago

Die Berliner Gesundheitsverwaltung hat am Sonntag nur aus fünf von zwölf Bezirken aktuelle Infektionszahlen übermittelt. Die Inzidenz ist dennoch leicht gestiegen von 132,6 am Sonnabend auf jetzt 135,4. Der Anteil der Covid-Patient:innen auf den Intensivstationen liegt bei 27 Prozent. (Mehr dazu weiter unten im Newsblog.)

Weitere Corona-Nachrichten:

  • Keine Ausnahmen für Obdachlose: Bisher durften sich Obdachlose in Berlin zu zehnt im Freien aufhalten. Die Bundesnotbremse beseitigt diese Regelung.
  • Unerlaubte Feiern: Polizei in Brandenburg zählt insgesamt 47 Verstöße gegen Ausgangssperre am Wochenende.
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Coronavirus in der Region : 21 Prozent der Berliner geimpft – Inzidenz bei 135,4

Aktuelle Fallzahlen aus Berlin: Inzidenz bei 135,4 

Die Inzidenz ist in Berlin am Sonntag wieder leicht gestiegen von 132,6 auf 135,4. Der Wert, der die wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen angibt, ist im Bezirk Mitte mit 186,7 am höchsten. Am niedrigsten ist die Inzidenz in Treptow-Köpenick mit 85,9. 
Die Gesundheitsverwaltung meldet in ihrem täglichen Lagebericht am Sonntag nur aus fünf von zwölf Berliner Bezirken aktuelle Neuinfektionszahlen. Insgesamt wurden nur 198 neue Corona-Fälle gemeldet, am Sonnabend waren es 485. Am Wochenende fallen die Infektionszahlen in der Regel niedriger aus als wochentags. 
Der Anteil der Covid-Patient:innen auf den Berliner Intensivstationen ist mit 27,1 Prozent auf Vortagesniveau. Ein weiterer Mensch ist im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
21,6 Prozent der Berliner:innen sind bereits vollständig geimpft, 8,51 haben eine von zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten.

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Bundespolizei: Niemand wird am BER festgehalten

Die Bundespolizei tritt Gerüchten über eine Durchsetzung der Ausgangssperre am BER entgegen. In den sozialen Medien hatte sich in der Nacht zu Sonntag die Falschmeldung verbreitet, 650 Menschen säßen im Terminal fest und dürften es bis fünf Uhr am Morgen nicht verlassen. Draußen würden “Hundertschaften” der Bundespolizei warten und “jeden anzeigen und mit einem Bußgeld versehen”, der rausgehe. Der Tweet ist inzwischen gelöscht, im Bericht der “B.Z.”, die der Behauptung nachgegangen ist, ist er aber noch zu finden. Die Bundespolizei wies das Gerücht als Falschbehauptung zurück.

Unerlaubte Feiern und insgesamt 47 Verstöße gegen Ausgangssperre in Brandenburg

Die Brandenburger Polizei hat innerhalb von 48 Stunden Dutzende Verstöße gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Diese greifen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Nach Angaben des Lagedienstes wurden am Wochenende bis Sonntagmorgen 47 Verstöße festgestellt. Viele Menschen hätten die schärferen Bestimmungen noch nicht verinnerlicht, schätzte ein Polizeisprecher am Sonntag ein.
Nach Angaben der Polizei handelte es sich überwiegend um private Feiern, an denen mehr Menschen teilnahmen als erlaubt. Polizeieinsätze gab es unter anderem in Fürstenwalde, Storkow, Frankfurt (Oder), Erkner und Eisenhüttenstadt.  Die Polizei sprach Platzverweise aus und informierte die Gesundheitsämter zur Prüfung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Bei einer unerlaubten Geburtstagsfeier in Schöneiche (Oder-Spree) verletzte ein Mann einen anderen Gast am frühen Samstagmorgen mit einem Messer. Bei der Feier, die wegen der Eindämmungsverordnung untersagt war, kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen vier Männern. Im weiteren Verlauf griff ein 25-Jähriger zu einem Küchenmesser und verletzte damit einen 24-Jährigen am Hals, wie die Polizei am Sonntag weiter mitteilte. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Beteiligten, die laut Polizei zum Teil stark betrunken waren, wurden in Polizeigewahrsam genommen.
Auch im Norden Brandenburgs war die Polizei am Wochenende mit zahlreichen Kräften im Einsatz. In Angermünde, Schwedt und Prenzlau wurden im Rahmen von Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Regeln Menschen angetroffen, die sich nicht an die nächtliche Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen hielten.
Personalien wurden an den Landkreis Uckermark weitergeleitet, es drohen Ordnungsstrafen. Die Polizei kündigte weitere Kontrollen insbesondere zur Nachtzeit an. (dpa)

Inzidenz in Brandenburg leicht gesunken – in Spree-Neiße jedoch weiter über 200 

Die Brandenburger Gesundheitsämter haben 365 neue Corona-Fälle innerhalb eines Tages gemeldet. Am Samstag waren es 461 Infektionen nach 557 am Freitag. Die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sank im gesamten Land weiter leicht von 129,5 auf 125,9, wie das Gesundheitsministerium am Sonntag weiter mitteilte. Vor einer Woche hatte die Sieben-Tage-Inzidenz bei einem Wert von 142,1 gelegen. Fünf neue Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung kamen hinzu.

Corona-Hotspot bleibt weiter der Landkreis Spree-Neiße mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 222,5. Er ist seit sechs Tagen der einzige Kreis, der über der 200er Marke liegt. Unter 100 liegt derzeit nur der Landkreis Barnim (83,7). Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte überschritten von Dienstag bis Donnerstag – das ist maßgeblich für die Bundes-Notbremse – die Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Dort gelten eine nächtliche Ausgangsbeschränkung und schärfere Kontaktbeschränkungen. (dpa)

Bundesnotbremse beseitigt soziale Regelung für Obdachlose

Die Bundesnotbremse hat auch erhebliche Folgen für die Obdachlosen in Berlin. Sie beseitigt eine Regelung, die der Berliner Senat aus sozialen Gründen in seine Landesverordnung aufgenommen hatte: dass sich Obdachlose in Gruppen von bis zu zehn Leuten zusammen aufhalten dürfen. Diese Regelung galt rund um die Uhr, ermöglichte sowohl gemeinsame Nachtlager, als auch soziale Kontakte am Tag.
Seit Sonnabend gilt sie nicht mehr: Denn die strengeren Beschränkungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes enthalten keine Ausnahme für Obdachlose – und Bundesrecht bricht Landesrecht. Es gilt die generelle Regelung, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum “nur gestattet” sind, wenn sich “höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person” treffen dürfen. Da Obdachlose keinen Haushalt im eigentlichen Sinne haben, muss die Regel wohl analog so angewendet werden, dass sie sich nur zu zweit treffen können, es sei denn, sie haben Ehepartner:innen oder Kinder.
Der Berliner Senat kann das auch nicht ändern, denn die Öffnungsklausel im Infektionsschutzgesetz sieht lediglich Verschärfungen durch die Länder vor, nicht aber Lockerungen. Allein die Bundesregierung könnte eine, dann deutschlandweit gültige Regelung für Obdachlose per Verordnung ergänzen, denn nur sie ist dem Gesetz zufolge befugt, “Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen” zu den Aufenthaltsbeschränkungen vorzunehmen.
Nicht erfasst sind die Obdachlosen von der nächtlichen Ausgangssperre. Denn mangels Wohnung kann ihr Aufenthalt im Freien zu den “gewichtigen und unabweisbaren Zwecken” gehören, die zu den wenigen Ausnahmen von der Ausgangssperre zählen. Einen Menschen ohne Wohnung kann man schlichtweg nicht in seine Wohnung schicken. Ihr Lager dürfen sie jedoch auch nachts nur zu zweit aufschlagen – denn die Kontaktbeschränkungen gelten ohne zeitliche Begrenzung.
In der Praxis ist davon auszugehen, dass die Berliner Polizei die Obdachlosen zunächst nicht behelligen wird. Sie hat angekündigt, die neuen Bestimmungen “mit Augenmaß” durchsetzen zu wollen. Ähnliches ist von den Ordnungsämtern zu vermuten. Das alles hängt aber vom guten Willen der Behörden und ihrer Einsatzkräfte ab. Rein rechtlich hat der Bund durch das neue Infektionsschutzgesetz die Position von Obdachlosen in Berlin geschwächt.

Keine gemeldeten Verstöße wegen Ausgangssperre

In der Nacht zu Sonntag hat die Polizei keine besonderen Vorkommnisse betreffend der Ausgangssperre registriert. Besondere Einsätze aufgrund von Regelverstößen habe es nicht gegeben, teilte eine Polizeisprecherin auf Nachfrage mit.Die Beamten im Streifendienst seien dazu aufgefordert worden, Personen, die sich ohne triftigen Grund nach 22 Uhr noch auf der Straße befinden, anzusprechen und nach Hause zu schicken. Erlaubt ist das Joggen oder Spazieren gehen (alleine) bis 24 Uhr. Wie oft Personen ermahnt werden mussten, konnte die Polizei nicht mitteilen, weil darüber keine Statistik geführt werde. Es seien allerdings auch keine speziellen Einsatztruppen zur Kontrolle unterwegs gewesen. 
Die Polizei zählt die Verstöße gegen die neue Ausgangssperre des Bundes noch nicht. Das novellierte Infektionsschutzgesetz ist zwar in Kraft, doch die Bestimmungen für Verstöße und Bußgeldverfahren müssen für Berlin noch vom Senat in einer eigenen Verordnung geregelt werden. Daher habe die Polizei zwar in der Nacht Verstöße gegen die Ausgangssperre unterbunden, aber nicht gezählt. Denn für Bußgeldverfahren fehle noch die Rechtsgrundlage.

45.000 Testergebnisse bundesweit einsehbar

Unsere Kollegin Corinna Cerruti hat ein Datenleck bei einer Schnelltest-Software aufgedeckt, die auch in Berlin benutzt wird. Es waren Testzentren in ganz Deutschland betroffen, insgesamt 45.000 sensible Daten von Terminen einsehbar: Ergebnisse genauso wie Adressen. Lesen Sie mehr im folgenden Artikel.

tagesspiegel

Fahrrad-Demo gegen Ausgangssperre – Punkkonzert in Rigaer Straße

Zur Einführung der Bundesnotbremse am Sonnabend hat sich in Berlin bereits öffentlicher Protest dagegen geregt. Mehrere Radfahrer fuhren am Abend durch die Innenstadt, um ihre Kritik an der Ausgangssperre kundzutun. Sie waren einem Aufruf im Internet gefolgt und hatten sich am Mariannenplatz in Kreuzberg getroffen. Der Polizei zufolge gab es keine Zwischenfälle. Die Aktion, an der sich nach einem Augenzeugenbericht etwa 20 bis 30 Radler beteiligten, war nach Angaben der Polizei nicht als Demonstration oder Kundgebung angemeldet worden.
Zuvor gab es bereits an der Ecke von Rigaer Straße und Samariterstraße in Friedrichshain ein Punkkonzert, das als Demonstration deklariert worden war – also im Zentrum der linken und linksautonomen Szene. Zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer versammelten sich mit Masken um eine aus einem Pavillon und Absperrgittern improvisierte Bühne.
Demonstrationen fallen nicht unter die Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes am Tag und die nächtliche Ausgangssperre. Das liegt an der hohen Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für den Bestand der Demokratie. Es gelten allerdings die Regeln der Berliner Corona-Verordnung für die Ausgestaltung von Demonstrationen unter Pandemiebedingungen: Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegen, Mindestabstände sind einzuhalten und Masken zu tragen. Eine starre Obergrenze für die Zahl der Teilnehmenden gibt es nicht, allerdings ist diese dem Versammlungsort so anzupassen, dass Abstandhalten möglich ist.

Coronavirus in der Region : 21 Prozent der Berliner geimpft – Inzidenz bei 135,4

Das Punkkonzert am Sonnabend in der Rigaer Straße.
 
Bild:
Corinna Cerruti

485 Corona-Neuinfektionen in Berlin – Inzidenz auf 132,6 gesunken

In Berlin sind am Samstag 485 Corona-Neuinfektionen gemeldet worden. Dies geht aus dem täglichen Lagebericht des Senats hervor. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, sank am Samstag leicht auf 132,6. Am Freitag hatte der Wert noch 135 betragen.

Insgesamt wurden dem Lagebericht zufolge 1.105.406 Impfdosen verspritzt. Rund 8,5 Prozent der Einwohner in Berlin erhielten bereits die zweite Impfung.

In dem täglich aktualisierten Corona-Lagebericht des Senats wird seit Freitag die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Dies wurde bundesweit so festgelegt, um eine einheitliche Grundlage zu haben.

Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen stieg in Berlin auf 164.106. Gut 150.000 Menschen gelten als genesen. Bislang starben in Berlin 3187 Menschen im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19. Am Samstag wurden sieben weitere Todesfälle gemeldet. Am Wochenende liegen die Zahlen erfahrungsgemäß etwas niedriger, weil weniger getestet wird.

Der Anteil der Corona-Patienten auf den Berliner Intensivstationen ist mit 27,2 Prozent leicht gesunken, aber weiter im roten Bereich der Ampel-Regelung. Der R-Wert, der angibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Schnitt ansteckt, lag dagegen mit 1,02 im grünen Bereich. (dpa)

Brandenburg: Polizei stellt 24 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen fest

Die Brandenburger Polizei hat innerhalb von 24 Stunden nach Angaben des Lagedienstes 24 Verstöße gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Sie gelten zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Details zu Verstößen bei den insgesamt 29 Kontrollen nannte ein Sprecher zunächst nicht. Nach Angaben des Sprechers des Brandenburger Polizeipräsidiums, Torsten Herbst, werden bei Verstößen Personalien aufgenommen und die Ordnungswidrigkeiten an die zuständigen Ordnungsämter weiter geleitet. Diese würden dann über die Höhe der Strafen entscheiden.

Die Bundes-Notbremse bringt für Brandenburg seit diesem Samstag einige Änderungen. Ab über 100 neuen Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an drei Tagen hintereinander darf man zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr grundsätzlich nicht mehr hinaus. Bis Mitternacht ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen – etwa zum Joggen oder Spazierengehen. Diese Ausnahme gab es bislang in Brandenburg nicht. Die meisten Corona-Regeln der Bundes-Notbremse – wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen für einen Haushalt und eine zusätzliche Person – gelten in Brandenburg bereits. (dpa)

Supermärkte und Spätis müssen faktisch um 22 Uhr schließen

Was bisher kaum beachtet wurde: Die Bundesnotbremse führt dazu, dass auch Supermärkte und Spätis in Berlin faktisch um 22 Uhr schließen müssen. Das steht in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zwar nicht explizit drin, ist aber eine Folge der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Als Ausnahme von der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr sind Einkäufe nämlich nicht vorgesehen, auch nicht solche für den täglichen Bedarf.
Viele Berliner Supermärkte haben normalerweise bis 23 Uhr oder Mitternacht geöffnet. Das ist ihnen auch weiterhin gestattet – nur darf die Kundschaft nicht mehr kommen. Das Personal darf freilich nach 22 Uhr noch nach Hause gehen, denn der Heimweg von der Arbeit ist Teil der Berufsausübung und damit ein ausnahmsweise erlaubter Aufenthalt außerhalb der Wohnung. Spätis, eine beliebte Anlaufstelle für kleine Besorgungen am Abend oder in der Nacht, sind genauso von dieser Regelung betroffen. 
Berliner Lebensmittelläden sind abends oft noch gut besucht. Dass die Bundesregelung dazu führt, dass der Andrang künftig vor 22 Uhr zunehmen wird, ist nicht auszuschließen. Allerdings enthält das Infektionsschutzgesetz eine klare Begrenzung der Kundenzahlen in Läden: eine Person pro 20 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und eine Person pro 40 Quadratmeter bei allem über 800 Quadratmetern Fläche.
Explizit geregelt ist der Betrieb von Imbissen und anderen Gaststätten, die Speisen zum Mitnehmen anbieten, in dem Bundesgesetz. Der Verzehr an Ort und Stelle ist ohnehin untersagt, zwischen 22 und 5 Uhr ist auch der Verkauf zum Mitnehmen verboten. Schließen müssen Imbisse und Lokale dennoch nicht – denn das Ausliefern von Speisen bleibt rund um die Uhr zulässig. Somit auch die Abholung durch Lieferdienste, die wiederum – da Berufsausübung – ebenfalls rund um die Uhr unterwegs sein dürfen.

tagesspiegel

Brandenburg: Inzidenz sinkt weiter leicht

Die Zahl der Corona-Ansteckungen in Brandenburg ist gesunken, bewegt sich aber weiter auf hohem Niveau. Die Gesundheitsämter meldeten am Samstag 461 neue Fälle nach 557 Infektionen am Freitag. Am Donnerstag waren es 829 Infektionen, vor einer Woche 555 neue Corona-Fälle. Die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sank im gesamten Land weiter leicht von 133,8 am Freitag auf 129,5, wie das Gesundheitsministerium weiter mitteilte. Vor einer Woche hatte sie 129,8 betragen.

Corona-Schwerpunkt bleibt weiter der Landkreis Spree-Neiße mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 240,1. Er ist aktuell der einzige Kreis, der über der 200er Marke liegt. Die Schwelle für die Schließung von Schulen und Kitas sinkt nach der seit diesem Samstag geltenden Bundes-Notbremse von einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 auf 165, dann gilt Notbetreuung. Schon ab Montag müssen die Grundschulen in Cottbus und den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße schließen, weil der Wert neuer Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an 3 Tagen hintereinander dort zwischen Dienstag und Donnerstag über 165 lag.

Unter 100 liegen derzeit nur die Landkreise Barnim (67,5) und Prignitz (97,2). Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte überschritten von Dienstag bis Donnerstag – das ist maßgeblich für die geltende Bundes-Notbremse – die Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr und wegen der sogenannten Notbremse schärfere Kontaktbeschränkungen.

Zwischen einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und 150 ist Einkaufen mit negativem Test und Termin möglich. Das gilt auch für Baumärkte, die bisher geöffnet waren. Supermärkte, Drogerien und Apotheken bleiben offen. Mit der Notbremse des Landes war Einkaufen mit Termin nur bis zu einer Inzidenz von 100 in Brandenburg möglich. Friseurläden und Fußpflege bleiben bei einem Wert von über 100 geöffnet mit negativem Test und FFP2-Maske. (dpa)

Caritas-Direktorin fordert “endlich mehr Normalität” in Pflegeheimen

Die Berliner Caritas hat vom Senat gefordert, trotz der anhaltenden Corona-Pandemie mehr Normalität in den Pflegeheimen möglich zu machen. Es gebe zwar erste Lockerungsschritte, doch die reichten nicht, kritisierte die Caritas-Direktorin Ulrike Kostka im RBB-Inforadio. So gelte bei den gemeinsamen Aktivitäten immer noch eine Maskenpflicht und beim Essen müssten die Bewohner nach wie vor weit Abstand halten. Dabei seien sie weitgehend geimpft, ebenso wie das Personal.

Sie wünsche sich, dass die Menschen „endlich, endlich in ihrem Zuhause wieder mehr Normalität erleben“, sagte Kostka. „Das ist so wahnsinnig wichtig. Da sollte noch mehr passieren.“ Die Professorin verwies auf ein Konzept, das die Caritas zusammen mit dem Virologen Alexander Kekulé erarbeitet habe. Es sieht ein Stufensystem mit Öffnungsschritten vor. Das liege dem Senat vor, der sich aber noch schwer damit tue. (dpa)

Ausgangssperre ab Samstag – Innenverwaltung rät, Bescheinigung des Arbeitgebers dabei zu haben

Für die neuen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten Ausnahmen – wer sich darauf berufen will, muss das begründen können. Darauf hat die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag hingewiesen. Ab Samstag greift die Bundes-Notbremse auch in Berlin. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit.
Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. „Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält“, teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Die Polizei sei erfahren genug, das mit Augenmaß einzuschätzen und zu bewerten. „Grundsätzlich empfehlen wir das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung oder anderer Nachweise.“
Die Erfahrungen der Polizei in Berlin nach mehr als einem Jahr Pandemie zeigten, dass sich der Großteil der Berlinerinnen und Berliner an die Auflagen halte, so der Sprecher. „Insofern rechnen wir damit, dass sich das Gros der Bevölkerung auch an die nächtliche Ausgangsbeschränkung halten wird.“ Nicht auszuschließen sei, dass in Einzelfällen gegen die Vorgaben verstoßen werde. Die Polizei berücksichtige das bei Lagebewertung und Einsatzplanungen.
Nach der aktuellen Berliner Infektionsschutzverordnung gilt zunächst weiterhin, dass sich Menschen ab 21 Uhr nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen. Kontrollen sind daher auch schon vor 22 Uhr denkbar. „Die zuständigen Behörden werden die Einhaltung der Regelungen weiterhin konsequent und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl überwachen“, sagte der Sprecher. Der Senat will die Berliner Verordnung voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechend anpassen. (dpa)

Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin 135  778.000 Menschen einmal geimpft

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz als Corona-Indikator lag in Berlin am Freitag bei 135. Der Wert war damit ähnlich hoch wie am Vortag mit 134. Bis Freitag wurden 886 neue Corona-Infektionen gemeldet. Knapp 778.000 Menschen (21,2 Prozent der Bevölkerung) in Berlin wurden bislang einmal geimpft. Davon erhielten 308.000 (8,4 Prozent) auch die zweite Impfung.

In dem täglich aktualisierten Corona-Lagebericht des Senats werden seit Freitag die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Das wurde bundesweit so festgelegt, um eine einheitliche Grundlage zu haben. Wegen einer etwas anderen statistischen Erfassung liegt der RKI-Wert der Sieben-Tage-Inzidenz niedriger als der alte Wert des Senats. Angegeben wurde auch ein Wert der Sieben-Tage-Inzidenz mit Datum vom Samstag (24. April) mit 133,9.

Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen stieg auf 163.666. Knapp 150.000 Menschen gelten als genesen. Bislang starben in Berlin 3180 Menschen (+ 5) im Zusammenhang mit Covid-19.

Der Anteil der Corona-Patienten auf den Berliner Intensivstationen ist erneut leicht gestiegen und lag mit 27,9 Prozent weiter im roten Bereich. Der R-Wert, der angibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Schnitt ansteckt, lag dagegen mit 0,88 im grünen Bereich. (dpa)

Brandenburg hat schärfere Corona-Regeln als der Bund

Brandenburg geht mit den Corona-Regeln zum Teil über die Bundes-Notbremse hinaus. Sportstätten in Gebäuden blieben geschlossen und sollten auch nicht für einen begrenzten Personenkreis erlaubt werden, kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag an. Der Wechselunterricht solle an weiterführenden Schulen ab 3. Mai möglich sein, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen unter 165 bleibt. Weiterführende Schulen sind derzeit im Fernunterricht.

Auch bei Demonstrationen hält Brandenburg an der strengeren Regelung fest: Bis zu 500 Teilnehmer sind erlaubt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 dürfen es nur bis zu 100 sein. Eine Verschärfung gibt es für Grundschulen und Kitas mit der Schließung von Schulen ab dem Wert von 165; bisher galt die Grenze von 200. (dpa)

Polizei: 24 Verstöße gegen Corona-Notbremse in Brandenburg in vier Nächten

Die Brandenburger Polizei hat in den vier Nächten seit Montag 24 Verstöße gegen die Corona-Notbremse festgestellt. Zur Zeit der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sei aber nicht gezielt kontrolliert worden, sagte Torsten Herbst, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, am Freitag. Darauf geachtet werde bei üblichen anderen Kontrollen. „Die Beamten schauen aber, ob Maskenpflicht und Abstandsregelungen eingehalten werden“, sagte er. Bei Verstößen werden demnach Personalien aufgenommen und die Ordnungswidrigkeiten an die zuständigen Ordnungsämter weiter geleitet. Die würden dann über die Höhe der Strafen entscheiden, sagte Herbst. (dpa)

Corona-Impfungen für Feuerwehrleute und über 60-Jährige in Brandenburg ab Montag

Lehrer an weiterführenden Schulen und Feuerwehrleute können sich vom kommenden Montag an in Brandenburg gegen das Coronavirus impfen lassen. Auch alle über 60-Jährigen und alle Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe dürfen ab dem 26. April in Impfzentren und impfenden Hausarztpraxen geimpft werden, wie das Innenministerium am Freitag mitteilte. Über die Freigabe für die Gruppen aus der Prioritätsgruppe 3 habe der Impfstab entschieden.
Minister Michael Stübgen (CDU) bemerkte dazu: „Wir werden in den kommenden Wochen zusätzlichen Spielraum bei Biontech- und Moderna-Impfstoffen haben“. Dieser werde genutzt, um Prioritäten zu öffnen. Vorrang hätten dabei weiterhin Menschen, die aufgrund ihres Alters oder individueller Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. „Wir werden aber auch gewährleisten, dass der Unterricht an Brandenburgs Schulen sicher stattfinden kann und dass unsere Feuerwehrleute rechtzeitig vor Beginn der Waldbrandsaison ausreichend geschützt sind“, sagte Stübgen.
In Brandenburg haben nach Angaben des Innenministeriums bislang 544.182 Menschen mindestens eine Erstimpfung erhalten. 173.337 sind vollständig geimpft – das entspreche 6,9 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt wurden demnach 717.519 Impfungen verabreicht (Stand: 22.4.). Das seien 18.556 gemeldete Impfungen mehr als am Vortag. (dpa)

Senat berät am Dienstag über Feinschliff für Corona-Maßnahmen

Die Bundes-Notbremse ist seit Freitag in Kraft, die Berliner Infektionsschutzverordnung gilt aber weiter. Sie soll nach Angaben der Senatskanzlei vom Freitag entsprechend angepasst werden – geplant ist das bei der Senatssitzung am kommenden Dienstag. Bis dahin gibt es eine Übergangszeit, während der die Regelungen nebeneinander stehen. Die Aufgabe besteht nun darin, die Berliner Verordnung so zu ändern, dass es möglichst keine Widersprüche mehr gibt.

Nach der Verordnung gilt beispielsweise, dass sich zwischen 21.00 und 5.00 Uhr Menschen nur allein oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen. Die Bundes-Notbremse legt hingegen fest, dass ab 22.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen, von einigen Ausnahmen abgesehen.

An der Stelle gibt es entsprechend Anpassungsbedarf. Ändert der Senat die Verordnung hier nicht, würde die Berliner Regelung von 21 bis 22 Uhr gelten und anschließend die Regelung nach der Bundes-Notbremse – solange die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Eine Möglichkeit wäre, die Berliner Regelung in der Verordnung schlicht zu streichen.
Der Bundestag hatte die Regeln am Mittwoch beschlossen, der Bundesrat ließ sie am Donnerstag passieren. Das Gesetz ist Freitag in Kraft getreten. Die Ausgangsbeschränkungen würden in Berlin am Samstag erstmals greifen. Die Regel lautet: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkungen gelten. In Berlin ist das der Fall. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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