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Corona-Regeln werden Unternehmen überlassen : Wie geht es weiter mit dem Pandemieschutz am Arbeitsplatz?

Künftig sollen Arbeitgeber selbst entscheiden, was sie für den Infektionsschutz tun. Was das für Arbeitnehmer bedeutet und wo Konflikte drohen.

Corona-Regeln werden Unternehmen überlassen : Wie geht es weiter mit dem Pandemieschutz am Arbeitsplatz?

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fordert, dass Betriebe Corona-Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten.Foto: dpa

Beschäftigte müssen sich auf neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz einstellen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums abgesegnet. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit ist der Corona-Schutz nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.

Nach der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen entscheiden, ob sie ihren Beschäftigten beispielsweise einen Corona-Test pro Woche anbieten, ihnen Schutzmasken zur Verfügung stellen oder die Angestellten ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten dürfen. Auch über Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die neuen Regeln gelten zunächst bis einschließlich 25. Mai.

DGB: „Freundliche Ankündigungen helfen wenig“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt“, sagte der Minister am Mittwoch. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Neuregelung begrüßt. „Die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe sind notwendig und sinnvoll“, sagte er Anfang der Woche. Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes hatte hingegen am Montag gemahnt: „Gegen das hohe Infektionsgeschehen braucht es beherztes Handeln. Freundliche Ankündigungen helfen wenig.“

Beim Thema Homeoffice sehe er wenig arbeitsrechtliches Konfliktpotenzial, sagt der Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Die Homeoffice-Infrastruktur haben in der Coronazeit viele Unternehmen weit ausgebaut und auch die Vorzüge haben sie erkannt.“ Es sei daher zu erwarten, dass die meisten ihren Mitarbeitern weiter die Arbeit von zuhause aus ermöglichen.

„Eine direkte Klage gegen den Arbeitgeber ist nicht möglich“

Streit erwartet Solmecke an anderer Stelle: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade vom Arbeitgeber vorgeschriebene Tests oder das Tragen von Masken oft ein größeres Konfliktpotential zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bieten.“

Wer den Corona-Schutz am Arbeitsplatz für unzureichend hält, solle sich zunächst an Betriebsrat und Gewerkschaft wenden, sagt Solmecke. Erst wenn die interne Beanstandung über diese erfolglos bleibe, könnten die zuständigen Behörden eingeschaltet werden. „Wird dort keine Sanktion gegen das Unternehmen erlassen, können Arbeitnehmer vor dem Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage gegen die Behörde einreichen“, erklärt der Anwalt. „Eine direkte Klage gegen den Arbeitgeber ist allerdings nicht möglich.“ (mit dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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