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Corona-Lockerungen in Berlin : Ab Mittwoch wird geöffnet – nur bei den Schulen ändert sich nichts

Außengastronomie, Kulturevents: Ab Mittwoch kehrt das öffentliche Leben zurück – die Schulen aber bleiben im Wechselmodell. Auch Barbetreiber sind unsicher.

Corona-Lockerungen in Berlin : Ab Mittwoch wird geöffnet – nur bei den Schulen ändert sich nichts

Ab Freitag dürfen Restaurants und Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen.Foto: Carsten Koall /dpa

Die Prognose für das Wetter am kommenden Wochenende ist zwar eher wechselhaft, die Gastronomen hoffen aber trotzdem: und zwar darauf, dass die Sieben-Tage-Inzidenz weiter unter 100 bleibt, dann nämlich dürfen ab Freitag Restaurants und Cafés zumindest wieder draußen ihre Gäste bewirten – natürlich unter Corona-Auflagen, wie der Senat kürzlich beschlossen hat: Die Gastronomiebetriebe müssen ein Hygienekonzept vorweisen.

Gäste brauchen einen negativen Corona-Test, den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder müssen genesen sein. Doch für etliche Gastronomen ist vieles noch unklar, etwa für Betreiber:innen von Bars.

„Wir wissen nicht, ob wir den Außenbereich ebenso öffnen dürfen. Wir hoffen es, aber in den Informationen der Senatsverwaltung ist nur von Gaststätten und Kantinen die Rede“, sagt Roberto Manteufel vom Branchenverband „Bars of Berlin“ am Telefon.

Er selbst betreibt die „Marietta“-Bar in Prenzlauer Berg. Die Mitglieder von „Bars of Berlin“ fordern, dass die Öffnung der Außenbereiche auch für Bars und Kneipen gelten müsse. Der Berliner Gaststättenverband Dehoga kläre gerade mit dem Senat, ob die neue Verordnung auch für Bars gelte, sagte der stellvertretende Dehoga-Hauptgeschäftsführer Gerrit Buchhorn.

Bars of Berlin hat zudem eine Umfrage unter 60 Berliner Barbetreiber:innen gemacht: Danach halten 76 Prozent der Teilnehmenden es für sinnvoll, dass Abstands- und Hygieneregeln auch in den Außenbereichen eingehalten werden. Die Gästeregistrierung über eine Smartphone-App wie Luca werde auch mehrheitlich als sinnvoll angesehen und akzeptiert.

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Anders sieht es laut der Umfrage aus, wenn darüber hinaus noch der Impfschutz oder ein negativer Corona-Test nachgewiesen und der Sitzplatz vorab reserviert werden müsse: Die Hälfte der Wirtinnen und Wirte werde dann von der Öffnung absehen.

Viele schafften es nicht, noch Personal zu bekommen

„Das Infektionsrisiko in den Außenbereichen ist minimal. Daher sollten die Auflagen nun mit Augenmaß ergehen. Eine Maßnahme wie die Gästeregistrierung per App muss genügen“, meint der Vorsitzende des Bar-Verbands, Albrecht Döring. Zudem sei es für viele gar nicht zu schaffen, mit so wenigen Tagen Vorlauf ihren Betrieb wieder hochzufahren: Personal müsse bestellt werden, außerdem brauche es Vorlaufzeit für die Umsetzung der Hygienevorschriften und für die Registrierungspflicht. Hier habe die Umfrage ergeben, dass knapp ein Drittel drei Tage Vorlauf benötigten, 42 Prozent sieht eine Woche als realistisch, 19 Prozent hätten angegeben, mehr als eine Woche zu benötigen. „Die Zeit ist für einige einfach zu knapp“, fasst Manteufel die Lage zusammen.

Kulturveranstaltungen unter Freiem Himmel sind erlaubt

Des Weiteren dürfen mit dem Aussetzen der Bundesnotbremse in Berlin schon ab Mittwoch Kulturveranstaltungen – Kino, Theater oder Konzerte – unter freiem Himmel bis zu einer Grenze von 250 Personen stattfinden. Auch touristische Angebote, Stadtrundfahrten oder Schiffsausflüge, sind unter Auflagen erlaubt. Ebenso entfällt die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr.

Seit Montag sind außerdem die Berliner Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt. Bei den meisten Einrichtungen wie beim Träger Fröbel wird das von vielen Familien dankend angenommen. „Wir merken, dass sich unsere Einrichtungen weiter füllen – wir gehen davon aus, dass wir bald überall wieder nahezu 100 Prozent der Kinder betreuen“, sagt Sprecher Mario Weis. Die Eltern reagierten erleichtert. „Diejenigen, die die Betreuung in den vergangenen Monaten nicht in Anspruch nehmen konnten, haben eine harte Zeit hinter sich“, sagt Weis.

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Bei den Kitas der Caritas sieht man den Öffnungsschritt hingegen kritisch. Da noch nicht alle Fachkräfte vollständig geimpft seien, sei die Aufnahme des Regelbetriebs etwas verfrüht, meint der Geschäftsführer des Bundesverbandes Katholischer Kitas, Frank Jansen. Hinzu kommt, dass das Personal in den letzten Monaten unter enorm belastenden Voraussetzungen gearbeitet habe. Auch Mario Weis von Fröbel bestätigt: „Die Auslastung unserer Einrichtung war schon während des Notbetriebs recht hoch, die zugrunde liegende Berufsliste war ja sehr umfangreich.“

Bei den Schulen ändert sich trotz sinkender Inzidenz nichts

Bei den Schulen soll es hingegen keine Veränderungen geben. In einem Schreiben an die Schulleiter hatte die Senatsschulverwaltung vergangene Woche mitgeteilt, dass „unabhängig von der Inzidenz“ bis zu den Sommerferien am Wechselunterrichtsmodell festgehalten und es bis zum Schuljahresende 2020/21 keine weiteren Öffnungsschritte geben werde.

Beim Landeselternausschuss sieht man derzeit keinen Anlass, diesen Ankündigungen etwas entgegenzusetzen. „Die Inzidenzen unter den Schülern sind nach wie vor hoch“, sagt Landeselternvertreter Norman Heise. Da sei ein vorsichtiges Vorgehen angemessen. Bis zu den Sommerferien seien es gerade noch fünf Wochen.

„Ich habe den Eindruck, dass trotz der nach wie vor stark polarisierten Elternschaft die Akzeptanz bei den Eltern hoch ist, das bestehende Wechselmodell weiter mitzutragen“, sagt Heise. Eine Flut von Beschwerdemails wie bei der Einführung der Testpflicht Anfang April habe es aus seiner Sicht jedenfalls bisher nicht gegeben.

Corona-Lockerungen in Berlin : Ab Mittwoch wird geöffnet – nur bei den Schulen ändert sich nichts

Keine Hoffnung. Die Schulen bleiben weiter im Wechselmodell.Foto: Kitty Kleist-Heinrich

Beim Tagesspiegel melden sich allerdings vermehrt Eltern, die nicht verstehen, weshalb Biergärten, Kitas, Kulturorte und vieles mehr öffnen dürfen, während ihre Kinder trotz sinkender Inzidenz nur sehr wenige Stunden am Tag betreut und unterrichtet werden. Kritisiert wird von Eltern vor allem, dass die Senatsbildungsverwaltung als Grund für den beibehaltenen Wechselunterricht weder den Gesundheitsschutz noch die Bildungsituation der Kinder in den Mittelpunkt rückt, sondern vorrangig administrative Gründe nennt.

So heißt es in dem Schreiben lediglich, dass man mit der Entscheidung eine „zusätzliche Belastung der Schulen“ vermeiden wolle. Von einem Stufenmodell, das sich wie letzten Herbst an hohen, mittleren und niedrigen Inzidenzen orientiert und davon beispielsweise das Tragen von Masken abhängig macht, ist aktuell nicht mehr die Rede.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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