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Corona-Lockerungen geplantBrandenburg schafft Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Corona-Lockerungen geplantBrandenburg schafft Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Die Inzidenz in Brandenburg liegt nur noch bei 7,8

Foto: Soeren Stache/dpa Teilen Twittern SendenVon: Michael Sauerbier
11.06.2021 – 18:26 Uhr

Potsdam – Darauf haben die Brandenburger lange gewartet: Die Potsdamer Landesregierung plant das Ende der Testpflicht in Schulen, Kinos, Kneipen, beim Sport. Überall, wo die Inzidenz unter 10 liegt. Auch „sexuelle Dienstleistungen“ sollen wieder erlaubt werden – aber nur zu zweit!

Landesweit fiel die 7-Tage-Inzidenz am Freitag auf 7,8, der zweitbeste Wert bundesweit. Elf Städte und Landkreise liegen schon unter Inzidenz 10. Nur noch 900 der 2,5 Millionen Brandenburger sind mit dem Virus infiziert.


Quelle: info.bild.de

Doch das von Innenminister Michael Stübgen (61, CDU) angekündigte „Ende des Lockdowns“ ist noch nicht in Sicht. Der erste Entwurf der neuen Corona-Umgangsverordnung (liegt BILD/B.Z. vor) sieht allerdings weitgehende Lockerungen vor.

Die wichtigste: Wo die Inzidenz 10 fünf Tage lang unterschritten wird, soll die Testpflicht komplett entfallen. In den Grundschulen auch dort, wo der Wert höher liegt. In Geschäften und beim Friseur gilt sie schon jetzt nicht mehr. Steigt die Inzidenz wieder fünf Tage über 10, muss wieder getestet werden.

Corona-Lockerungen geplantBrandenburg schafft Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Quelle: info.bild.de

Die neue Testfreiheit soll gelten für Gaststätten (innen), Hotels, Sport- und Schwimmhallen, Oberschulen, Fahr-, Musik- und Volkshochschulen, Unis, Theater, Kinos und bei Innen-Veranstaltungen. Dort sieht der Entwurf nun bis zu 1000 Teilnehmer vor.

Versammlungen wie Demos sollen ohne Personengrenze erlaubt werden, in Innenräumen aber mit Masken und Luftaustausch. Privaten Feiern bleiben dagegen auf 70 Gäste draußen und 30 drinnen beschränkt. Im öffentlichen Raum sind weiterhin nur Treffen von zehn Personen vorgesehen.

Während die Testpflicht entfällt, soll die Maskenpflicht fast überall weiter gelten: In Schulen ab der 5. Klasse, in Bus und Bahn, Geschäften, Museen, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Casinos. Auch die Kontaktdaten-Erfassung bleibt.

Eine Quelle: www.bild.de

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