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BVG: 50-Euro-Vertragsstrafe für Verstöße gegen 3G-Regel

Wer in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer 3G-Kontrolle ohne Nachweis erwischt wird, muss künftig mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro rechnen. Das Unternehmen habe seine Nutzungsordnung entsprechend geändert, teilte die BVG am Freitag mit. Die Vertragsstrafe kommt demnach zu behördlichen Bußgeldern hinzu, die von Polizei und Ordnungsämtern bei Verstößen gegen Corona-Regeln verhängt werden können.

BVG: 50-Euro-Vertragsstrafe für Verstöße gegen 3G-Regel

© dpa

Eine U-Bahn der BVG.

Seit 24. November gilt deutschlandweit in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs die 3G-Regel. Die Mitfahrt ist also nur Menschen erlaubt, die nachweislich gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Seit vergangenem Mittwoch gilt 3G auch auf den Bahnsteigen. Die BVG kontrolliert die Einhaltung der Regel nach eigenen Angaben «in anlassbezogenen Stichproben sowie bei täglichen Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei». Bisher hätten bei Kontrollen im Schnitt rund 95 Prozent der Fahrgäste einen gültigen Nachweis vorzeigen können, hieß es. Das Instrument der Vertragsstrafe ist bei der BVG nicht neu. So werden die 50 Euro schon seit längerem bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Fahrzeugen und auf Bahnhöfen fällig. Wer weder Maske trägt noch einen 3G-Nachweis hat, riskiert also nunmehr eine Vertragsstrafe von insgesamt 100 Euro.

Eine Quelle: www.berlin.de

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