Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Bund erzielt offenbar Einigung : Erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer soll ab 1. August gelten

Einem Medienbericht zufolge soll ein Beschluss zur erweiterten Testpflicht gefasst worden sein. Die neuen Regeln im Überblick.

Bund erzielt offenbar Einigung : Erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer soll ab 1. August gelten

Ab Sonntag gilt die Testpflicht für Reiserückkehrer.Foto: Lino Mirgeler/dpa

In der Bundesregierung gibt es einem Bericht zufolge eine Einigung auf die allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer. Ein entsprechender Beschluss wurde am Donnerstagnachmittag in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien gefasst, wie das Düsseldorfer “Handelsblatt” berichtete. Bedenken seien aus dem Weg geräumt. Es gebe nun einen Konsens. Die “Süddeutsche Zeitung” schreibt, dass sich eine Einigung abzeichne.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die Verordnung soll am Freitag vom Bundeskabinett beschlossen werden und ab Sonntag gelten. Demnach sollen künftig nicht nur Flugreisende, sondern auch Menschen, die mit Auto, Bahn oder Schiff nach Deutschland kommen, bei der Einreise einen Test vorlegen. Für Flugreisende gibt es diese Testpflicht bereits.

Es sei nötig, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, heißt es in dem Entwurf mit Stand Mittwochabend, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden.“

Das sind die Details:

TEST- UND NACHWEISPFLICHT: Grundsätzlich sollen laut dem Entwurf künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen.

Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit gelten etwa Brasilien und Südafrika als Virusvariantengebiete. Kosten für mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen.

KONTROLLEN: Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es im Entwurf heißt. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

SONDERFÄLLE: Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.

RISIKOGEBIETE: Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten.

Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle. Die Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch eine mittlere Stufe der „Hochinzidenzgebiete“ mit Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200.

QUARANTÄNE: Vorgesehen ist laut Entwurf für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus nannte die generelle Einreise-Testpflicht erneut unverhältnismäßig. „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man aus einem Hochinzidenzgebiet einreist oder aus einem Land mit einer niedrigen Inzidenz.“ Die Regierung wiederhole zudem die Fehler des vergangenen Jahres: „Erst wenn die Sommerferien voll im Gange sind, wird über Testmaßnahmen für Reiserückkehrer diskutiert.“

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte die im Entwurf vorgesehene Regelung sinnvoll, dass Ungeimpfte aus Hochrisikogebieten in Quarantäne sollten, bis sie per PCR freigetestet seien. „Für Geimpfte und Genesene sollte es freie Fahrt geben. Damit wird die 4. Welle begrenzt“, schrieb Lauterbach bei Twitter.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte der Staat die Kosten für geplante PCR-Tests für Rückkehrer aus Corona-Hochrisikogebieten übernehmen. Diese Tests seien erheblich teurer als Schnelltests, „für eine Familie kann das schnell mehrere hundert Euro betragen“, sagte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider der Deutschen Presse-Agentur. „Deshalb fordere ich, dass in diesen Fällen die Kosten für die PCR-Tests vom Staat übernommen werden.“ Der Urlaub dürfe nicht zur Kostenfalle werden. (dpa/AFP)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy