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Braucht die Berliner Verwaltung eine Quote für Migranten?

Braucht die Berliner Verwaltung eine Quote für Migranten?

Diepgen & Momper diskutieren über die Quote für Migranten in der Verwaltung
Foto: picture alliance / B.Z.-Montage

Einmal die Woche schreiben in der B.Z. Berlins Ex-Regierende Eberhard Diepgen (CDU) und Walter Momper (SPD) über Themen, die die Hauptstadt bewegen. Heute geht es um die Quote für Migranten in der Verwaltung.

Eberhard Diepgen: Nein, sie widerspricht der Gleichbehandlung

Die Zeilen dieser Kolumne reichen nicht aus, alle meine Gründe gegen alle Formen von gesetzlich festgelegten Quoten für die Beteiligung einzelner Gruppen unserer Gesellschaft in Parlamenten, Verwaltungen, Justiz oder auch in Entscheidungsgremien der Wirtschaft aufzulisten.

Entscheidend in unserem Staat ist das gleiche Wahlrecht für die Bürger des Landes und (eingeschränkt auf die Kommunen) der EU. Auf der Grundlage des Verhältniswahlrechtes können auch Gruppen von Minderheiten entscheidenden Einfluß gewinnen.

Mit guten Gründen haben Gerichte Versuche abgewehrt, politischen Parteien Frauenquoten aufzuzwingen und es bleibt ja immer die Frage: welche einzelnen gesellschaftlichen Gruppen müssen demnächst (alle müssen ja im Prinzip gleich behandelt werden) auch noch durch eine Quote begünstigt werden. Der Weg in eine nach Gruppeninteressen organisierte Gesellschaft?

Mir stellt sich bei der Quote für Migranten außerdem die Frage, ob Kinder von EU-Bürgern und Berliner mit türkischen oder syrischen Eltern vergleichbare Integrationsprobleme haben. Schon bei der Definition des Migrationshintergrundes wird ein Streit zwischen Gruppen von Migranten entstehen.

Aber ich will auf eine Gruppe von Berlinern hinweisen, die Opfer dieser unausgegorenen Quoteneuphorie werden. Es sind die jungen Berliner ohne Migrationshintergrund. Für viele Jahre, bis die Quote erreicht ist, sollen sie zurückstehen. Bei allen neuen Einstellungen und danach auch bei Versetzungen und Beförderungen.

Bei den Zielen der Berliner Quotenfanatiker werden sich Berliner Familien besonders um ihren männlichen Nachwuchs sorgen. Da kommt alles zusammen. Migrationsquote, Frauenqoute, die richtige und sozialpolitische begründete Quote für Behinderte, und demnächst sicher die Quoten für andere Gruppen aus dem Klientel einzelner politischer Parteien. Schon die Diskussion um die neue Quote wird die politischen Ränder stärken.

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Der Anteil der Berliner mit Migrationshintergrund wird auf 35 Prozent geschätzt. Dieser Anteil soll sich auch im Öffentlichen Dienst widerspiegeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Hause der Sozialsenatorin sieht eine Quote vor. In der Verwaltung soll es ähnlich viele Menschen mit ausländischen Wurzeln geben, wie in der Berliner Bevölkerung insgesamt.

Derzeit liegt ihr Anteil in der Verwaltung Berlins bei geschätzten zwölf Prozent. Nach dem Entwurf aus dem Hause von Frau Breitenbach sollen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden, wenn sie gleich gut qualifiziert sind und die Quote noch nicht erreicht ist.

Dadurch wird der Anspruch realisiert, dass alle Menschen in dieser Stadt die gleichen Chancen haben. Einer strukturellen Diskriminierung muss man entgegenwirken. Eine klare Förderung in Form einer Quote ist nötig, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden.

Das gilt für die öffentliche Verwaltung, aber auch für die landeseigenen Betriebe, wie die BSR oder die BVG.

Der Anteil aller Angestellter und Beamten mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung liegt momentan bei nur etwa zwölf Prozent. In einzelnen Behörden, wie der Polizei, ist er mit 38 Prozent zwar deutlich höher, in vielen Anderen aber auch sehr deutlich darunter.

Juristisch betritt Berlin mit der deutschlandweit einzigartigen Regelung Neuland. Die Gesetzgebung ist aber durch die deutsche und europäische Antidiskriminierungsgesetzgebung gedeckt. Ob sie auch dem Verfassungsgebot nach gleicher Behandlung aller Deutschen entspricht, wird zur Zeit noch diskutiert.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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