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Brandschutzaffäre in Berlin-Friedrichshain : Innensenator will bei Rigaer 94 keine Verzögerungen hinnehmen

Baustadtrat Florian Schmidt wollte einen Großeinsatz der Polizei zum Schutz eines Gutachters verhindern. Die Innenverwaltung sieht dafür keinen Spielraum.

Brandschutzaffäre in Berlin-Friedrichshain : Innensenator will bei Rigaer 94 keine Verzögerungen hinnehmen

Im vergangenen Jahr wurden in der Rigaer 94 mehrere Wohnungen von der der Polizei durchsucht.Foto: Paul Zinken/dpa

Im Streit um das Vorgehen bei der Brandschutzprüfung im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 will die Senatsinnenverwaltung das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in die Schranken weisen. Am Dienstag soll sich auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auch der Senat damit befassen.

Nach Ansicht der bei der Innenverwaltung angesiedelten Bezirksaufsicht muss Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) den Einsatz eines Brandschutzgutachters voll unterstützen. Weitere Verzögerungen durch das Bezirksamt will die Innenverwaltung nicht hinnehmen.

Der Bezirk müsse die Bewohner des Hauses zur Duldung der Brandschutz-Untersuchung auch in ihren Wohnungen verpflichten, sagte Geisels Sprecher. Bisherige Aufforderungen dazu habe das Bezirksamt ignoriert.

Offen ist noch, wie sich Grüne und Linke sieben Monate vor der Abgeordnetenhauswahl im Senat dazu verhalten. Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch hatte ihre Parteifreunde in Friedrichshain-Kreuzberg Mitte Januar in die Pflicht genommen.

„Der Brandschutz muss gewährleistet werden“, hatte Jarasch erklärt. Sie erwarte und gehe davon aus, dass das Bezirksamt das mit Eigentümer und Innensenator Andreas Geisel (SPD) „ermöglicht und gewährleistet“.

Vertreter der britischen Eigentümerfirma, die Polizei und die Innenverwaltung haben sich darauf geeinigt, dass Eigentümervertreter und Gutachter am 11. und 12. März das Haus betreten und prüfen. Auch die Bewohner wurde informiert. Wegen der zu erwartenden und angekündigten Gewalt von Bewohnern aus der militanten linksextremistischen Szene gewährt die Polizei Schutz.

Mehrere Hundertschaften werden im Einsatz sein. Baustadtrat Schmidt wollte einen Großeinsatz jedoch verhindern. Er schlug der Innenverwaltung vor, dass das Bezirksamt die Brandschutzprüfung in Eigenregie durchführt. Auch andernfalls würde er lediglich anordnen, dass nur die Nutzer der Kneipe „Kadterschmiede“ und einer Wohnung den Zugang des Gutachters dulden müssen.

Nach dem Berliner Baurecht, sind die Behörden berechtigt, „zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnungen zu betreten“  – und zwar ohne Richterbeschluss. Dafür können die Behörden sogenannte Duldungsanordnungen gegen Bewohner erlassen. Für alle Räume des Hauses lehnte Schmidt diesen Schritt jedoch ab.

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„Wir teilen das offenbar geplante Vorgehen des Bezirksstadtrates Florian Schmidt in der Rigaer Straße 94 nicht“, sagte ein Sprecher der Innenverwaltung. Nach dem Berliner Sicherheitsgesetz müsse erst der Eigentümer zur Abwehr von Gefahren verpflichtet werden. Erst wenn der Eigentümer dem nicht nachkommt, können die Behörden selbst einschreiten.

„Das ist hier nicht der Fall“, sagte der Sprecher.  Der Eigentümer sei „willens und bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen“. Anlass ist eine von Schmidt im Dezember 2020 erlassene Anordnung, wonach der Eigentümer, Brandschutzmängel in dem Haus prüfen und beheben muss.

Schmidt und Bezirksbürgermeisterin Monika Schmidt wussten seit 2016 von den Problemen, bremsten die Bauaufsicht des Bezirk jahrelang jedoch aus. Erst durch ein Einschreiten der Bezirksaufsicht, kam das Bezirksamt nicht umhin, die Gefahrenlage anzuerkennen.

Die Brandschutzaffäre in der Rigaer 94

  • Baustadtrat Schmidt will Polizei-Großeinsatz in Rigaer 94 verhindern
  • Seit Februar 2016 wusste die Spitze des Bezirksamts von den Brandschutzproblemen
  • Innensenator Geisel prüfte seit März 2020, ob das Bezirksamt seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nachgekommen ist.
  • Im Herbst 2020 widersprach die oberste Landes-Bauaufsicht den Hinhaltemanövern von Herrmann und Schmidt.
  • Die ganze Story: Chronik eines Rechtsbruchs – so schützte Florian Schmidt die Autonomen in der Rigaer 94.
  • Schmidt gibt nach und verpflichtet Eigentümer: Doch Geisel will den Bezirk losschicken.
  • Bezirk sieht Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – doch die Polizei will nichts tun.
  • Justiz bringt die Wende – Gerichte erkennen den Eigentümer an.

Auch die bislang angezweifelten Vertretungsnachweise der Anwälte werden nun von den Gerichten anerkannt. Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Polizei, Polizeischutz bei der Begehung zu gewähren. „ Der Eigentümervertreter kann jetzt handeln, er muss es mit Blick auf den Brandschutz sogar“, sagte Geisels Sprecher.

Der Verwaltungsgericht habe auch entschieden, dass das Bezirksamt eine Duldungsanordnung für das gesamte Haus anordnen muss, damit der Brandschutz überprüft werden kann. Zur Schmidts Plan, nur für die Kneipe und eine Wohnung eine Duldungsanordnung zu erlassen, sagte der Sprecher: „Eine Beschränkung der Duldungsanordnung auf wenige Räumlichkeiten scheint uns als Bezirksaufsicht nicht sachgerecht, da es hier um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen geht. Dies umfasst das gesamte Gebäude.“

[Tür-Klau im Berliner Besetzerkiez? :Das Geheimnis um die Haustür in der Rigaer Straße 94 – weiterlesen bei Tagesspiegel Plus]

Wegen der Erfahrungen der vergangenen Jahre und den Hinweisen zum fehlenden Brandschutz wäre eine Beschränkung der Begehung fahrlässig. „Der Ermessensspielraum liegt hier bei null“, sagte Geisels Sprecher.
Bereits vor eineinhalb Wochen habe die Bezirksaufsicht das Bezirksamt aufgefordert, eine Duldungsanordnung zum Betreten aller Räume des Hauses  zu veranlassen. „Dem ist das Bezirksamt bis dato nicht nachgekommen“, erklärte der Sprecher. Nun will Innensenator am Dienstag einen Beschluss des Senats herbeiführen. Damit soll der Bezirk angewiesen werden, eine umfassende Duldungsanordnung zu erlassen.
Auch teilt die Innenverwaltung die Befürchtungen des Baustadtrats nicht, dass es dem Eigentümer gar nicht um den Brandschutz gehe.  Der Sprecher sagte: Das Betreten dient allein der Begutachtung möglicher Brandschutzmängel, von denen Gefahren für Menschen ausgehen können. Es ist keine Räumung des Gebäudes damit verbunden.“ Die Polizei werde die Arbeit des Brandschutzgutachters selbstverständlich unterstützen.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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