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Brandenburgs irre Corona-Regeln: 100 Gäste bei Partys, ohne Feiern aber nur 10!

Brandenburgs irre Corona-Regeln: 100 Gäste bei Partys, ohne Feiern aber nur 10!

In einem Restaurant in Brandenburg stoßen Gäste mit ihren Getränken an
Foto: picture alliance/dpa

Dienstagnachmittag kündigt Potsdams Ministerpräsident Dietmar Woidke (59, SPD) weitreichende Lockerungen an. Doch seine neue Corona-Verordnung (liegt B.Z. vor) gibt Rätsel auf: Warum dürfen 100 Leute private Partys feiern? Bei Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin nur zehn Personen erlaubt.

Am Montagabend haben die Staatssekretäre die Endfassung der neuen Corona-Verordnung vorgelegt. Mit einigen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf. So dürfen die Freibäder schon am Donnerstag öffnen statt erst am 11. Juni.

Trotz Widerstand von CDU und Gastro-Branche gilt weiter Testpflicht beim Kneipenbesuch – auch an den Außentischen.

Die neuen Regeln

Ab 3. Juni sind erlaubt

► Treffen von bis zu 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten

► Private Feiern draußen mit 100, drin mit 30 Leuten

► Freiluft-Veranstaltungen mit bis 500 Gästen, drinnen sind 200 erlaubt. Beides mit Abstand, Test- und Maskenpflicht

► Demos von bis zu 1000 Teilnehmern, mit Abstand und Masken

Brandenburgs irre Corona-Regeln: 100 Gäste bei Partys, ohne Feiern aber nur 10!

► Einkauf in allen Geschäften ohne Vorabtermin, aber mit Masken, Abstand und Kontaktnachverfolgung (nicht in Discountern, Drogerien, Baumärkten)

► Innen-Gastronomie mit Testpflicht, Abstand, Gästeliste und zwei Haushalten pro Tisch. Beim Aufstehen gilt Maskenpflicht

► Auf Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen dürfen die Gäste nun auch drinnen sitzen. Mit Test- und Maskenpflicht

► Kontaktsport wird in Hallen mit bis zu 30 Personen erlaubt, mit Test- und Lüftungspflicht plus Kontaktdatenerfassung

► Keine Personenbegrenzung für Freiluftsport

► Freibadbesuch – mit Personenbegrenzung

► Schulsport draußen und Schwimmunterricht in Freibädern

► Musikunterricht mit Gesang und Blasinstrumenten draußen, mit Testpflicht und 2 Meter Abstand. In Innenräumen nur im Einzelunterricht

► Unterricht in Fahr-, Musik-, Hoch- und Volkshochschulen ohne Personen-Obergrenze – aber weiter mit Testpflicht (einmal pro Woche)

► In Museen, Bibliotheken, Freizeit- und Tierparks entfallen Terminvergabe und Maskenpflicht draußen. Innen gelten sie, mit Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung. Ein Testnachweis ist nicht nötig

► Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen, mit Test- und Maskenpflicht. Draußen mit bis 200 Gästen auf festen Sitzplätzen. Kann der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden, gilt auch am Platz Maskenpflicht

► Proben von bis zu 100 Amateur-Künstlern von Amateur-Ensembles unter freiem Himmel, höchstens 50 Personen mit Masken in Innenräumen. Drinnen sind Blasmusik und Gesang verboten

Ab 11. Juni dürfen

► Hotel und Pensionen öffnen, mit höchstens zwei Haushalten pro Wohneinheit. Abstand und Gästelisten und Corona-Test sind Pflicht, bei längerem Aufenthalt alle drei Tage. In Gemeinschaftsräumen herrscht Maskenzwang, in Speiseräumen nicht

► Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen und aufmachen, auch das „Tropical Islands“. Mit bis zu 500 Besuchern draußen und 200 drinnen
In den Umkleiden gilt Maskenpflicht. Dampfsaunen und -bäder bleiben zu

► Messen und Ausstellungen, Volksfeste und Jahrmärkte, Casinos und Spielhallen öffnen. Auch hier gelten die Obergrenzen: bis zu 500 Besuchern draußen und 200 drinnen.

Verboten sind Bordelle, Swingerclubs und Straßenprostitution. Auch Tanzlokale, Muskiclubs und Diskotheken bleiben zu, „soweit ihnen Tanzlustbarkeiten stattfinden“.

Schon am Dienstag öffnen die Fitness-Studios, alle Kitas wechseln von Notbetreuung in den Regelbetrieb. Seit Montag sind die Grundschulen wieder im Präsenzunterricht – alle anderen Schulen folgen eine Woche darauf, wenn die Inzidenz in Stadt oder Landkreis drei Tage unter 50 liegt.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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