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Brandenburg schafft die Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Brandenburg schafft die Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Brandenburg kehrt mit großen Schritten zur Normalität zurück!
Foto: picture alliance/dpa

Darauf haben die Brandenburger lange gewartet: Die Potsdamer Landesregierung plant das Ende der Testpflicht in Schulen, Kinos, Kneipen, beim Sport. Überall, wo die Inzidenz unter 10 liegt. Auch „sexuelle Dienstleistungen“ sollen wieder erlaubt werden – aber nur zu zweit!

Landesweit fiel die 7-Tage-Inzidenz am Freitag auf 7,8, der zweitbeste Wert bundesweit. Elf Städte und Landkreise liegen schon unter Inzidenz 10. Nur noch 900 der 2,5 Millionen Brandenburger sind mit dem Virus infiziert.

Doch das von Innenminister Michael Stübgen (61, CDU) angekündigte „Ende des Lockdowns“ ist noch nicht in Sicht. Der erste Entwurf der neuen Corona-Umgangsverordnung (liegt B.Z. vor) sieht allerdings weitgehende Lockerungen vor.

Brandenburg schafft die Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen von der CDU (Archivfoto: dpa)

Die wichtigste: Wo die Inzidenz 10 fünf Tage lang unterschritten wird, soll die Testpflicht komplett entfallen. In den Grundschulen auch dort, wo der Wert höher liegt. In Geschäften und beim Friseur gilt sie schon jetzt nicht mehr. Steigt die Inzidenz wieder fünf Tage über 10, muss wieder getestet werden.

Die neue Testfreiheit soll gelten für Gaststätten (innen), Hotels, Sport- und Schwimmhallen, Oberschulen, Fahr-, Musik- und Volkshochschulen, Unis, Theater, Kinos und bei Innen-Veranstaltungen. Dort sieht der Entwurf nun bis zu 1000 Teilnehmer vor.

Brandenburg schafft die Testpflicht ab und will Bordelle öffnen

Versammlungen wie Demos sollen ohne Personengrenze erlaubt werden, in Innenräumen aber mit Masken und Luftaustausch. Privaten Feiern bleiben dagegen auf 70 Gäste draußen und 30 drinnen beschränkt. Im öffentlichen Raum sind weiterhin nur Treffen von zehn Personen vorgesehen.
Während die Testpflicht entfällt, soll die Maskenpflicht fast überall weiter gelten: In Schulen ab der 5. Klasse, in Bus und Bahn, Geschäften, Museen, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Casinos. Auch die Kontaktdaten-Erfassung bleibt.

Neu: In Klassenräumen sollen Schüler die Masken abnehmen dürfen, wenn sie mindestens 1,5 Meter auseinander sitzen. Das galt bisher schon für Theater, Konzertsäle, Kinos und in den Büros.

Pikant: Brandenburg will die Bordelle wieder öffnen.

Aber nur, wenn „an der sexuellen Dienstleistung nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind“ und die Personendaten der Partner erfasst werden. Die Masken dürfen beide nur mit einem negativen Corona-Test ablegen. Doch der entfällt, siehe oben, unter Inzidenz 10!

Verboten bleiben dagegen „Prostitutionsveranstaltungen“. Das sind laut Gesetz „für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.“ Swingerpartys beispielsweise.

Ebenfalls tabu bleiben sollen „Tanzlustbarkeiten“ in Discos und Clubs. Bis zum Beschluss der Verordnung am nächsten Dienstag wird es noch einige Änderungen geben. Danach soll sie „zeitnah“ in Kraft treten.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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