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Bloß nicht herumfuchteln : Experten-Tipps im großen Wespen-FAQ

Wie vertreibt man Wespen? Was tun bei einem Wespenstich? Darf man ein Nest selbst entfernen? Und drohen wirklich Bußgelder, wenn man Wespen tötet?

Bloß nicht herumfuchteln : Experten-Tipps im großen Wespen-FAQ

Eine Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) hat sich auf einem Teller mit Marmelade niedergelassen. (Archivbild)Foto: Peter Zschunke/dpa

Grillfreunde kennen das: Kaum hat man es sich im Garten oder Park bei Bratwurst, Bowle oder Wassermelone gemütlich gemacht, tauchen auch schon die ersten Wespen auf. Im Spätsommer haben die Insekten Hochsaison und gelten aufgrund ihrer bisweilen scherzhaften Stiche eher als unliebsame Gäste beim Draußen-Buffet.

Dabei sind Wespen besser als ihr Ruf. Von acht heimischen Wespenarten fliegen laut des „Naturschutzbundes Deutschland“ (NABU) nur zwei auf Steaks, Limonade und Kuchen – nämlich die „Gemeine Wespe“ und die „Deutsche Wespe“.

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Vielen Behauptungen zum Trotz sind Wespen doch zu etwas gut. Immerhin gelten sie als ökologische Wunderwaffe gegen Schädlinge und zählen neben Marienkäfern zu den effektivsten Waffen gegen Blattläuse. Grund genug, um sich die Insekten einmal genauer anzuschauen und ein paar Fragen auf den Grund zu gehen.

Was vertreibt Wespen?

Um die Frage, wie man Wespen von der gedeckten Kaffeetafel vertreiben kann, ranken sich viele Mythen. So heißt es beispielsweise, dass ein zusammengeknülltes Papiertaschentuch auf dem Tisch als Wespennest-Attrappe funktionieren soll. In der Annahme, es handle sich um ein feindliche Wespenkolonie sollen die Insekten prompt das Weite suchen.

Wie die NABU-Expertin Melanie von Orlow dem Tagesspiegel bereits 2015 verriet, hilft der Papiertrick allerdings nur wenig: „Wespen orientieren sich nicht optisch wie wir. Ein Wespennest ist für die nicht, was von Weitem so aussieht, sondern was riecht wie ein Wespennest.“

Aber welche Mittel helfen nun, um Wespen auf Abstand zu halten? Der NABU empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • Ablenkung schaffen: Wie Versuche zeigten, fliegen Wespen besonders auf überreife Weintrauben. Platziert man diese in fünf bis zehn Metern Entfernung, haben die Tiere genug Beschäftigung und kommen gar nicht erst in die Versuchung, die Kaffeetafel anzuvisieren. Auf Honig oder Marmelade als Ablenkungsmanöver sollte laut des NABU übrigens verzichtet werden, da diese Stoffe Wespen eher aggressiv machen sollen.
  • Essen abdecken: Sowohl die „Gemeine Wespe“ als auch die „Deutsche Wespe“ favorisieren süße Nahrung, um sich selbst zu versorgen und benötigen Proteine, um ihre Brut aufzuziehen. Daher haben sie es besonders auf Süßspeisen, Limonade und proteinreiches Grillfleisch abgesehen. Deckt man diese Nahrungsquellen auf dem Tisch ab oder entfernt die Reste, dann haben die Wespen keinen Grund zu bleiben. Auch die Mundwinkel von Kleinkindern sollten nach dem Essen gereinigt werden.
  • Nicht pusten! Einige Menschen neigen dazu, die Tiere bei Anflug wegzupusten. Wie der NABU berichtet, gilt das im Atem enthaltene Kohlendioxid bei Wespen aber eher als Alarmsignal und macht die Tiere noch aggressiver.
  • Nicht herumfuchteln! Auch hektische Bewegungen versetzen die Tiere in Alarmbereitschaft und sollten vermieden werden.

Bloß nicht herumfuchteln : Experten-Tipps im großen Wespen-FAQ

Eine Wespe beißt ein Stück aus einer Scheibe Schinken heraus. Wespen suchen im Sommer proteinreiche Nahrung für ihre Larven….Foto: Jens Kalaene/dpa

Was tun bei einem Wespenstich?

Bei einem Stich sollte die Einstichstelle zunächst vorsichtig gereinigt werden. Der NABU empfiehlt außerdem, die Einstichstelle zu kühlen und mit Insektencremes zu behandeln.

Wildtierexperte Derk Ehlert hält die handelsüblichen Insektenstichheiler aus der Apotheke für ein probates und effektives Mittel der Schmerzbekämpfung. Dabei werden durch kurzes Erhitzen der Einstichstelle die injizierten Eiweiße zerstört, die die Entzündung und Abwehrreaktion des Körpers verursachen. Das tue zwar ebenfalls weh, aber eben nicht lange, verriet der Experte dem Tagesspiegel.

Auch die üblichen Hausmittel wie eine Zwiebel sollen Linderung verschaffen. So empfiehlt die „Initiative Insektengift-Allergie“ eine Zwiebel zu halbieren, gitterförmig einzuschneiden, damit der Saft besser austreten kann, und die Einstichstelle damit einzureiben. Die Zwiebel habe nicht nur „einen kühlenden Effekt, sondern wirkt auch leicht desinfizierend und entzündungshemmend“, heißt es im Ratgeber der Initiative.

Bei Allergikern ist allerdings Vorsicht geboten. Hier können Atemnot oder starke Kreislaufbeschwerden infolge einer allergischen Reaktion schnell lebensbedrohlich werden. Daher empfiehlt der NABU Allergikern stets ein Notfallmedikament bei sich zu tragen.

Darf man Wespen töten?

Obwohl es im Hochsommer gefühlt nur so vor den gelbschwarzen Insekten wimmelt, stehen Wespen als wildlebende Tiere tatsächlich unter Naturschutz.

Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Das gilt entsprechend auch für Wespen.

Ausnahmen dürfen gemacht werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt, etwa wenn eine Person allergisch auf Wespenstiche reagiert und ein Stich schnell lebensbedrohlich werden kann.

In allen anderen Fällen dürfen strenggenommen Bußgelder verhängt werden, wenn Wespen ohne triftigen Grund getötet werden. Laut des Internetportals „Bußgeldkatalog 2022“ können in Deutschland Bußgelder zwischen 5.000 und 65.000 Euro veranschlagt werden, wobei die tatsächliche Höhe immer auch vom Einzelfall abhänge. So heißt es laut des Portals: „Wer im Biergarten eine Wespe tötet, muss daher nicht unbedingt damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 5.000 Euro zahlen zu müssen.“

Welche Bußgelder drohen, wenn man Wespen „ohne vernünftigen Grund“ tötet?

In Berlin kann für das Töten eines Wildtieres „ohne vernünftigen Grund“ bis zu 5.000 Euro Bußgeld veranschlagt werden – bei besonders geschützten Wespenarten wie etwa der Kreisel- oder Knopfhornwespe sogar bis zu 50.000 Euro.

In Brandenburg fallen die Bußgelder sogar noch höher aus. Hier können sogar bis zu 13.000 Euro veranschlagt werden, bei der Tötung von besonders geschützten Wespen bis zu 65.000 Euro.

Bundesland Bußgeld

Bußgeld

(bei geschützter Art)

Baden-Württemberg Bis zu 15.000 € Bis zu 50.000 €
Bayern Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Berlin Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Brandenburg Bis zu 13.000 € Bis zu 65.000 €
Bremen Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Hamburg Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Hessen Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-Vorpommern Bis zu 20.000 € Bis zu 20.000 €
Niedersachsen Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen Bis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
Rheinland-Pfalz Bis zu 5.000 € Bis zu 5.000 €
Saarland Bis zu 10.000 € Bis zu 10.000 €
Sachsen Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Sachsen-Anhalt Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Schleswig-Holstein Bis zu 5.000 € Bis zu 50.000 €
Thüringen Bis zu 50.000 € Bis zu 50.000 €
(Quelle: Bußgeldkatalog)

Darf man ein Wespennest selbst entfernen?

Laut des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, die „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Da dieses Gesetz Wespen einschließt, können für die mutwillige Zerstörung eines Wespennestes Bußgelder veranschlagt werden.

In Berlin können laut des Bußgeldkatalogs bis zu 50.000 Euro Bußgeld erhoben werden.

In Brandenburg werden bis zu 13.000 Euro bei der Entfernung eines Wespennestes veranschlagt. Handelt es sich um eine bedrohte Wespenart, kann in Brandenburg sogar ein Bußgeld bis zu 65.000 Euro erhoben werden.

Der Rechtsschutzversicherer „Advocard“ stellt allerdings klar, dass es auch Ausnahmen gibt – etwa wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Dieser trete beispielsweise ein, wenn „die Wespen eine konkrete Gefahr für Menschen darstellen“.

Wespennest am Haus – was tun?

Wer also auf eigene Faust ein Wespennest entfernt, handelt gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Laut der Senatsverwaltung Berlin kann man sich allerdings von diesem Verbot befreien lassen und eine „Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung oder Zerstörung von Nestern“ beantragen. Zuvor sollte allerdings durch einen Experten bestätigt werden, dass das Nest eine Gefährdung für den Menschen darstellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung.

Auch Melanie von Orlow vom NABU Berlin verweist bei der Nestentfernung auf das Bundesnaturschutzgesetz: Sobald ein „vernünftiger Grund“ vorläge, dürften Wespennester entfernt werden – dies gelte bundesweit und inkludiere auch besonders geschützte Wespenarten oder Hornissen.

Die Expertin für Hymenoptera (Hautflügler) rät Betroffenen: „Lassen Sie sich grundsätzlich beraten. Wir helfen beim Einordnen.“ So könnten offene Fragen und weitere Schritte oft schon bei einem kurzen Telefongespräch geklärt werden.

Die örtliche Stadtverwaltung kann bei der Vermittlung von Ansprechpartnern behilflich sein. Für Berlin werden von der Senatsverwaltung folgende Beratungsstellen empfohlen:

  • NABU Berlin: 030/98608370 (Montag bis Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, Freitag: 10 Uhr bis 12 Uhr), lvberlin@nabu-berlin.de
  • Freilandlabor Britz: 030/703300 oder 030/700906736 (Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 16 Uhr, Samstag: 12 Uhr bis 18 Uhr, Sonntag: 10 Uhr bis 16 Uhr), dialog@freilandlabor-britz.de
  • Naturschutzstation Malchow: 030/92799830 (Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 16 Uhr), info@naturschutz-malchow.de
  • Naturschutzzentrum Ökowerk: 030/3000050 (Dienstag, Donnerstag und Freitag: 10 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch: 10 Uhr bis 13 Uhr), info@oekowerk.de

Die Kosten für die Entfernung eines Wespennestes muss man als Hausbewohner übrigens selbst tragen. Betroffene Mieter sollten sich an ihre zuständige Hausverwaltung oder den Vermieter wenden.

Wer kann ein Wespennest entfernen?

Die Beseitigung oder Umsiedlung eines Wespennestes sollte nur durch kundige Experten vorgenommen werden. Auch hier können die Beratungsstellen bei der Vermittlung passender Ansprechpartner behilflich sein. Wer selbst Hand anlegt, riskiert Insektenstiche oder auch Schlimmeres.

Das zeigt ein Beispiel aus der Südpfalz, wo ein 39-Jähriger am 17. Juli 2022 ein Wespennest am Hausdach mithilfe eines Bunsenbrenners vernichten wollte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtete, löste der Hausbewohner damit einen Schwelbrand und schließlich einen Feuerwehreinsatz aus.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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