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Berlinerin vor 33 Jahren vor Augen des Sohnes (2) getötetFreispruch für Angeklagten nach mehr als zwei Jahren Haft

Berlinerin vor 33 Jahren vor Augen des Sohnes (2) getötetFreispruch für Angeklagten nach mehr als zwei Jahren Haft

Klaus R. (62) verlässt am Donnerstag das Berliner Gericht mit einem Freispruch

Foto:

Der Berliner Bezirk Neukölln im Jahr 1987. Eine junge Mutter wird vor den Augen ihres zweijährigen Sohnes ermordet. 31 Jahre laufen die Ermittlungen ins Leere, dann die spektakuläre Wende: Bei der erneuten Untersuchung des Altfalls ploppt ein DNA-Treffer in der Verbrecher-Kartei auf.

Berlin – Der mutmaßliche Mörder wird 2019 zur Höchststrafe verurteilt, doch nach 768 Tagen Haft kam Klaus R. (62) am 21. Dezember 2020 völlig überraschend frei – und bleibt es auch!

Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an der Berlinerin Annegret W. (30) aus dem Bezirk Neukölln hat das Landgericht der Hauptstadt den Angeklagten in einem neu aufgelegten Prozess freigesprochen.

Klaus R. ist erleichtert. OP-Maske im Gesicht, BVB-Strickmütze auf dem Kopf – als freier Mann verlässt er das Gericht. Im Schlepptau die Ex und die Geliebte. Sie verstehen sich prächtig. Alle sind glücklich.

„Der Freispruch mag viele enttäuschen“, sagt Richter Peter Schuster. „Für ein schreckliches Verbrechen wird nicht bezahlt, Ermittlungsarbeit für die Katz‘ und alles nur, weil Richter zu dumm oder Weicheier sind. Das mag manchmal stimmen, nicht hier. Wir standen vor der Aufgabe, einen nicht Vorbestraften für eine 33 Jahre zurück liegende Tat zu lebenslanger Haft zu verurteilen oder freizusprechen. Aber es gibt Zweifel.“

Berlinerin vor 33 Jahren vor Augen des Sohnes (2) getötetFreispruch für Angeklagten nach mehr als zwei Jahren Haft

Annegret W. starb im Alter von 30 Jahren in ihrer Wohnung in Berlin-Neukölln

Foto: Charles Yunck

Dem 62-Jährigen, der rund zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, wurde Haftentschädigung zugesprochen.

Staatsanwaltschaft forderte erneut lebenslang

Für die Berliner Staatsanwaltschaft kommt aber auch weiterhin nur Klaus R. (62) als Täter in Frage. Sie forderte lebenslange Haft und kündigte nach dem Urteil Rechtsmittel an.

Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Weil die zweifache Mutter, die er über eine Anzeige kennengelernt habe, nach einigen Treffen Geld für Sex verlangt habe, sei er verärgert und wütend gewesen. Das Gericht schloss sich aber dem Antrag der Verteidiger an.

Zweijähriger Sohn musste alles mit ansehen

Annegret W. wohnt 1987 in der Innstraße in Berlin-Neukölln. Zwei Kinder, Sozialhilfe. Am 18. September 1987 ist sie mit dem Jüngsten (2) allein. Sie muss den Mörder selbst in die Wohnung gelassen haben. Bier wird getrunken. Das Kind findet die Mutter mit einem Pullover stranguliert im Schlafzimmer auf dem Bett, die Ärmel stecken tief im Rachen, ein Messer im Hals.

Berlinerin vor 33 Jahren vor Augen des Sohnes (2) getötetFreispruch für Angeklagten nach mehr als zwei Jahren Haft

Die Innstraße in Berlin-Neukölln

Foto: Timo Beurich

Erschütternde Szenen spielen sich dann ab: Der Junge nimmt das Messer und wäscht es sauber, legt sich zu seiner toten Mutter ins Bett und wartet. Bis der große Bruder (6) aus der Schule kommt.

Danach hatte der Zweijährige gesagt: „Onkel Degake hat Messer in Hals von Mama gemacht.“

Das vom kindlichen Mordzeugen benutzte Wort „Degake“ soll sich mit auffälligen Tätowierungen des Angeklagten decken: ein Krake und ein chinesischer Drache auf den Unterarmen.

Eine Quelle: www.bild.de

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