Dnachrichten.de
Berlin news - Die offizielle Website der Stadt Berlin. Interessante Informationen für alle Berlinerinnen, Berliner und Touristen.

Berliner Gesundheitsverwaltung: Täglicher Corona-Schnelltest ist erlaubt

Berliner Gesundheitsverwaltung: Täglicher Corona-Schnelltest ist erlaubt

Eine Frau zeigt in einem Testzentrum ein Stäbchen für einen Nasenabstrich für einen Schnelltest auf das Coronavirus (Archivfoto)
Foto: picture alliance/dpa

Menschen in Berlin können nach Angaben der Gesundheitsverwaltung bei Bedarf täglich einen Corona-Schnelltest machen. Es gebe keine rechtliche Begrenzung auf nur einen Test pro Woche, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung, Moritz Quiske.

In der entsprechenden Verordnung des Bundes heißt es, Tests könnten „im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal in der Woche in Anspruch genommen werden“. Eine Obergrenze sei dort aber nicht genannt, sagte Quiske. Entsprechend seien Tests mehrmals in der Woche oder auch täglich möglich.

Eine Grenze setzt auch in Berlin die in der Verordnung genannte „Verfügbarkeit von Testkapazitäten“. Derzeit seien fast vier Millionen Schnelltests pro Woche möglich, sagte Quiske. Die Zahl der Teststellen nehme außerdem ständig weiter zu.

Derzeit seien es rund 1200, überwiegend sogenannte Test-to-Go Stellen, wie zum Beispiel Apotheken oder Einkaufszentren sie anbieten. Hinzu kommen 26 senatseigene Testzentren. Bisher wurden die Testkapazitäten nach Angaben der Gesundheitsverwaltung bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Für viele Berlinerinnen und Berliner war die Frage, wie viele Schnelltests pro Woche erlaubt sind, bisher eine eher theoretische. Das dürfte sich allerdings ändern, je mehr Lockerungen der Corona-Maßnahmen es gibt, die an den Nachweis eines negativen Testergebnisses gebunden sind.

Seit Freitag dürfen in Berlin Restaurants, Kneipen und Bars ihre Außenbereiche wieder öffnen. Auch in den Schwimmbädern ist wieder Betrieb – Gäste müssen allerdings vollständig geimpft, genesen oder eben negativ getestet sein.

Viele weitere für Juni in Aussicht gestellte Lockerungsschritte sind ebenfalls an solche Vorgaben gebunden. In anderen Bereichen – etwa beim Friseurbesuch – gilt die Testpflicht bereits seit längerem.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

Privacy & Cookies Policy