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Berlin will mehr Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz

Berlin will sich im Bundesrat für eine Ergänzung des Grundgesetzes einsetzen, um Menschen besser vor Diskriminierung wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität zu schützen. Das Land bringt dazu am Freitag in der Länderkammer einen gemeinsamen Antrag mit Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ein.

Berlin will mehr Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz

© dpa

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen).

Ziel ist es, den Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Dort heißt es bisher: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» Nach dem Willen der Antragsteller soll nun nach «wegen seines Geschlechtes» die Formulierung «seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität» hinzukommen.

Die Ergänzung zielt vor allem darauf ab, die geschlechtliche Identität von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) besser abzubilden. Diese seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, erklärte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dazu.

Zwei weitere Bundesratsinitiativen Berlins sollen ebenso dazu beitragen, Menschen besser vor Diskriminierung aller Art zu schützen. Unter anderem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz den Katalog von Diskriminierungsgründen zu erweitern und ein Verbandsklagerecht bei Verstößen zu verankern. Zudem sollen Opfer von Diskriminierung künftig sechs statt bisher zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche, die sich aus dem Gesetz ergeben, geltend zu machen.

«Für eine wirksame Antidiskriminierungspolitik brauchen wir wirksames Recht. Ein Recht, das unserer gesellschaftlichen Realität entspricht», unterstrich Behrendt. «Die Bundesregierung hat in den vergangenen vier Jahren zahlreiche Chancen verpasst, das Recht unserer gesellschaftlichen Realität anzupassen.» Behrendt warf dem Bund «antidiskriminierungspolitisches Versagen» vor.

Eine Quelle: www.berlin.de

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