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Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen : Anklage gegen früheren Wachmann im KZ Sachsenhausen erhoben

Die Staatsanwaltschaft wirft einem ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen Beihilfe zum Mord vor. Der Mann ist 100, soll aber verhandlungsfähig sein.

Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen : Anklage gegen früheren Wachmann im KZ Sachsenhausen erhoben

Gedenktafel am ehemaligen Konzentrationslager SachsenhausenFoto: AFP/Tobias Schwarz

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Das teilte sie am Montag auf Nachfrage mit. Zuvor hatte der „Norddeutsche Rundfunk“ darüber berichtet. Der Angeklagte ist dem NDR zufolge 100 Jahre alt, aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft verhandlungsfähig. Der Sender berichtete unter Berufung auf das Landgericht Neuruppin, der Mann solle von 1942 bis 1945 im KZ Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben. Dem Bericht zufolge geht es um Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen.

Ob es zu der Verhandlung kommt, war zunächst offen. Seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, kann juristisch geahndet werden.

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Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.

Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, sagte über die Anklage des ehemaligen KZ-Wachmannes: „Für die hochbetagten Überlebenden der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager ist auch dieser Prozess ein wichtiges Beispiel dafür, dass die Gerechtigkeit kein Verfallsdatum kennt und die Verfolgung der SS-Täter auch im hohen Alter kein Ende finden darf.“ (dpa)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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