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Autofahrer (25) nach zahlreichen Straftaten gestoppt – zweifach!

Autofahrer (25) nach zahlreichen Straftaten gestoppt – zweifach!

Einer Zivilstreife der Polizei war die Fahrweise des VW Polos aufgefallen. Doch es kam noch viel dicker (Symbolbild)
Foto: picture alliance/dpa

Als Polizisten den 25-Jährigen wegen seiner auffälligen Fahrweise am Donnerstagabend in Lichtenberg kontrollierten, ahnten sie noch nicht, welchen bunten Strauß an Straftaten er parat hatte.

Eine Zivilstreife überprüfte den Wagen des 25-Jährigen, der mit zwei weiteren Insassen (22 und 25 Jahre) unterwegs war.

► Wie die Polizei am Freitag mitteilte, stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß. Zudem schien er Drogen genommen zu haben und für sein Auto bestand auch kein Versicherungsschutz.

► Hinzu kam der Verdacht, dass die am VW-Polo angebrachten Kennzeichen gestohlen wurden.

► Bei der Durchsuchung des Polos fanden die Beamten einen Teleskopschlagstock.

► Auf dem Handrücken des Fahrers war deutlich eine tätowierte und sichtbar getragene „SS“-Rune zu sehen.

Die drei Männer durften mit dem weder versicherten noch zugelassenen Auto nicht weiterfahren. Die Beamten klebten dazu einen sogenannten Gelbpunkt auf die Frontscheibe, um zu kennzeichnen, dass der Pkw aus dem öffentlichen Straßenland entfernt werden muss.

Die Polizei kassierte die Kennzeichentafeln und den Teleskopschlagstock als Beweismittel ein. Der 25-Jährige wurde zur Blutentnahme in eine Gefangenensammelstelle gebracht, durfte danach aber wieder gehen. Offenbar ein Fehler…

Wenig später fuhr die Zivilstreife den Angaben zufolge wieder an dem abgestellten Polo vorbei und traute ihren Augen kaum.

► Der ehemalige Fahrer und seine Begleiter waren ebenfalls wieder zum PKW zurückgekehrt und hatten zwischenzeitlich neue Kennzeichen am Fahrzeug angebracht.

► Die Polizisten ertappten sie auf frischer Tat, wie sie gerade versuchten, den aufgeklebten Gelbpunkt von der Windschutzscheibe abzukratzen.

Daraufhin wurden auch die Fahrzeugschlüssel mit richterlichen Beschluss beschlagnahmt. Den 25-Jährigen erwartet jetzt ein ebenso buntes Potpourri an Anzeigen wie er Straftaten auf dem Kerbholz hat: Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Waffengesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung in zwei Fällen und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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