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Arbeitnehmer müssen auch bei Streik pünktlich sein

Arbeitnehmer müssen auch bei Streik pünktlich sein

Bitter für Arbeitnehmer, die auf die Bahn angewiesen sind – auch bei Streik müssen sie möglichst pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen, sagt das Arbeitsrecht
Foto: picture alliance/dpa

Die Bahnstreiks haben auch Auswirkungen auf den Arbeitsweg vieler Beschäftigter. Was, wenn man wegen ausfallender Züge nur verspätet oder gar nicht zur Arbeit kommen kann?

 Für Pendlerinnen und Pendler kann ein Streik im Personennahverkehr viel zusätzlichen Stress bedeuten. Einfach verspätet oder gar nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen und sich dabei auf den Streik berufen, ist aber keine gute Option.

„Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Beschäftigte sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer zu spät kommt, bekommt für diese Zeit unter Umständen kein Geld und riskiert womöglich sogar eine Abmahnung, sofern der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert wird.

Wird ein Streik schon mit Vorlauf angekündigt, können sich Pendlerinnen und Pendler nicht einfach auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich Alternativen suchen, zum Beispiel, indem sie auf das Auto umsteigen.

Verspätung nur bei kurzfristiger Arbeitsniederlegung

Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, sagt Oberthür. Dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt, müssen aber keine Abmahnung fürchten.

Ansonsten sei bei einer Verspätung das Gehalt nur dann fortzuzahlen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe, so die Fachanwältin. Denkbar sind etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.

Homeoffice nur nach Absprache

Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause zu arbeiten, sollte das in jedem Fall vorher mit dem Arbeitgeber absprechen. „Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht“, sagt Oberthür. Von zu Hause aus zu arbeiten geht daher nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

Hintergrund: Von Mittwoch, 2 Uhr, bis Freitag, 2 Uhr, sind die GDL-Mitglieder im Personenverkehr zum Streik aufgerufen. Die Gewerkschaft vertritt die meisten Lokführer, Fahrgäste müssen mit zahlreichen Zugausfällen und Verspätungen rechnen.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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