Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung : Gil Ofarim wehrt sich gegen Verleumdungsvorwurf von Hotel-Mitarbeiter

Nach einem möglichen Antisemitismus-Fall ermittelt die Leipziger Staatsanwaltschaft „mit Hochdruck“. Einfließen soll auch die interne Untersuchung des Hotels

Das Westin-Hotel in Leipzig. Am Tag nach dem Vorfall gab es eine Solidaritätsbekundung.Foto: Dirk Knofe/dpa

Der Rockmusiker Gil Ofarim will Vorwürfe, er habe einen Leipziger Hotelmitarbeiter verleumdet, offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Ofarim habe eine Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ gegen den Mann erstattet, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Eine falsche Verdächtigung wird nach Paragraf 164 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Strafanzeige werde zusammen mit verschiedenen weiteren Anzeigen „unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten“ geprüft. Der Musiker wirft dem Hotelangestellten zudem antisemitische Äußerungen vor und verlangt Ermittlungen „wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände“.

Der Antisemitismusbeauftragte sprach von einem „inakzeptablen Vorgang“

Ofarim war nach seinen Schilderungen am Abend des 4. Oktober in der Lobby des Leipziger Westin-Hotels antisemitisch angefeindet worden. Ein Mitarbeiter an der Rezeption habe ihm das Einchecken verweigert, falls er nicht seine Halskette mit einem jüdischen Davidstern-Symbol abnehme.

 [Wenn Sie die wichtigsten News aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Als Reaktion veröffentlichte Ofarim nach dem Geschehen ein Video im sozialen Netzwerk Instagram und bezichtigte den Mitarbeiter, einen „Herrn W.“, sich entsprechend geäußert zu haben. Der Mitarbeiter hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft daraufhin seinerseits eine Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet. Die Nachricht von dem Vorfall stieß auf breite Empörung. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein zeigte sich „entsetzt“ und lobte Ofarim dafür, den „inakzeptablen Vorgang“ öffentlich gemacht zu haben.

Staatsanwaltschaft bekommt Ergebnisse der internen Prüfung

Nach internen Ermittlungen durch eine beauftragte Anwaltskanzlei sieht die Hotelgesellschaft jedoch keinen Anlass, gegen ihren Mitarbeiter straf- oder arbeitsrechtlich vorzugehen. Die Rechtsanwälte hatten bei ihren Untersuchungen auch mögliche Zeugen befragt. Zudem wurden in den Medien Bilder Ofarims von Überwachungskameras dokumentiert, auf denen die Kette mit dem Davidstern nicht zu erkennen war. Im Internet sieht Ofarim sich seitdem einer Hasswelle ausgesetzt. In Interviews erklärte er, er habe befürchtet, dass man ihm nicht glauben werde.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, habe die vom Hotel beauftragte Anwaltskanzlei angekündigt, den Ermittlern sämtliche im Rahmen ihrer Prüfung gewonnenen Erkenntnisse „in vollem Umfang“ zur Verfügung zu stellen. Von einer „vorläufigen Bewertung“ des Materials wolle man absehen. Die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten dauerten noch an, ebenso die Sichtung und Auswertung der sichergestellten Videoaufnahmen. Mit Blick auf die „hohe mediale Aufmerksamkeit“ würden die Ermittlungen aber „mit Hochdruck“ geführt, um den Sachverhalt „zeitnah aufzuklären“, hieß es.

Der neue Morgenlage-Newsletter: Jetzt gratis anmelden!

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Comments (0)
Add Comment