Neue Corona-Regeln in Kraft: Testpflichten für Ungeimpfte

In Berlin gelten seit Freitag (20. August 2021) erweiterte Testpflichten für Menschen ohne vollständige Corona-Impfung. Der Senat hatte dies am Dienstag beschlossen und damit eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung in Landesrecht umgesetzt.

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Ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes hält einen Corona-Schnelltest in der Hand.

Demnach sind noch mehr Aktivitäten vornehmlich in geschlossenen Räumen künftig nur noch für Geimpfte, Genesene und eben Getestete erlaubt. Die «drei Gs» (geimpft, genesen, getestet) gelten schon seit längerem etwa in Innenräumen von Restaurants oder im Fitnesscenter. Laut Gesundheitsverwaltung greifen sie nun auch für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Personen.

Hinzu kommen Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen, der Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen. Ebenso gilt das bei Besuchen in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen. Bei Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen müssen Ungeimpfte ebenfalls einen negativen Test vorlegen – zur Anreise und an jedem dritten Tag ihres Aufenthalts.

Anerkannt werden bei all den beschriebenen Aktivitäten bis zu 24 Stunden alte Schnelltests, die ab 11. Oktober bundesweit nicht mehr kostenlos sein sollen, oder PCR-Tests. Deren Geltungsdauer wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert. Die Testpflichten gelten nicht für Schüler und Teilnehmer von religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten.

Eine Quelle: www.berlin.de

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