Innenverwaltung: Berliner Polizei kontrolliert mit Augenmaß

Für die neuen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten Ausnahmen – wer sich darauf berufen will, muss das begründen können. Darauf hat die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag hingewiesen. Ab Samstag greift die Bundes-Notbremse auch in Berlin. Zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit.

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Zwei Polizisten stehen beieinander.

Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. «Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält», teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Die Polizei sei erfahren genug, das mit Augenmaß einzuschätzen und zu bewerten. «Grundsätzlich empfehlen wir das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung oder anderer Nachweise.»

Die Erfahrungen der Polizei in Berlin nach mehr als einem Jahr Pandemie zeigten, dass sich der Großteil der Berlinerinnen und Berliner an die Auflagen halte, so der Sprecher. «Insofern rechnen wir damit, dass sich das Gros der Bevölkerung auch an die nächtliche Ausgangsbeschränkung halten wird.» Nicht auszuschließen sei, dass in Einzelfällen gegen die Vorgaben verstoßen werde. Die Polizei berücksichtige das bei Lagebewertung und Einsatzplanungen.

Nach der aktuellen Berliner Infektionsschutzverordnung gilt zunächst weiterhin, dass sich Menschen ab 21.00 Uhr nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen. Kontrollen sind daher auch schon vor 22.00 Uhr denkbar. «Die zuständigen Behörden werden die Einhaltung der Regelungen weiterhin konsequent und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl überwachen», so der Sprecher. Der Senat will die Berliner Verordnung voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechend anpassen.

Eine Quelle: www.berlin.de

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