Ampel-Parteien legen Pandemie-Fahrplan vor : Kein Corona-Lockdown mehr, Maskenpflicht endet spätestens am 20. März 2022

Zum 25. November enden die Sonderdurchgriffsrechte zur Pandemiebekämpfung – nichts wird mehr geschlossen, aber einige Dinge sollen noch bis 2022 bleiben.

Informelle Ampelberatungen im Bundestag, unter anderem mit Olaf Scholz und Christian Lindner.Foto: Geisler-Fotopress

Es ist ein Zufall, aber auch ein Signal. Am Tag, an dem die 22 Arbeitsgruppen die Verhandlungen über die erste Ampel-Koalition auf Bundesebene aufnehmen, legen führende Vertreter von SPD, Grünen und FDP einen Fahrplan für den Corona-Winter vor.

Das Wichtigste: Die Corona-Notlage mit Sonderdurchgriffsrechten für den Bund wird am 25. November beendet, damit wird es zum Beispiel auch keine bundesweiten Lockdowns mehr geben.

„Die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 IfSG endet mit Ablauf des 24. November 2021. Sie wird nicht verlängert. Denn ihre Voraussetzungen liegen nicht mehr vor“, heißt es einem Eckpunktepapier, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Maskenpflicht soll bundesweit spätestens zum 20. März 2022 fallen. Um rasch das Impftempo zu steigern und mit den Drittimpfungen, sogenannten Boosterimpfungen, voranzukommen, soll eine Expertenkommission „Impftempo“ einberufen werden, „bei dem wir gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern Wege finden, um den Impffortschritt deutlich zu beschleunigen.“ Zuletzt stiegen die Inzidenzen wieder deutlich.

Das Papier soll am Vormittag in Berlin von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, vorgestellt werden.

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Am Dienstag hatte sich der neue Bundestag konstituiert. Die neue Regelung soll zügig vom neuen Bundestag auf den Weg gebracht werden, die Regierung soll in der Nikolauswoche gebildet und Olaf Scholz (SPD) zum Kanzler gewählt werden – wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich sind.

Betont wird, dass der eingriffsintensive Maßnahmenkatalog aus Paragraph 28a, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes nach Beendigung der epidemischen Lage im Bundesgebiet keine Anwendung mehr finden werde.  

Bisher gehören dazu – je nach Infektionsgeschehen – Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und Gottesdiensten, das Schließen von Hotels, Restaurants, von Geschäften und Fitnessstudios, ein Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.  

Da aber auch Elemente wie die Maskenpflicht in Innenräumen, Geschäften, Bussen und Bahnen sowie die Pflicht zum Vorzeigen von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen Teil des besagten Paragraphen 28 a sind, hatten die Länder auf eine Rechtsgrundlage hierfür gedrungen. Denn diese Elemente sollen bleiben.

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Die angehenden Ampel-Koalitionäre wollen dem Wunsch der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz nun nachkommen. In dem Tagesspiegel vorliegenden Papier heißt es: „Um die nach wie vor bestehenden Gefahren, die von COVID-19 ausgehen, angemessen zu bekämpfen, werden wir eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer schaffen.“

Das ist dabei geplant: Die Maßnahmen wie die Maskenpflicht sollen bis zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 gelten, „soweit sie zur Verhinderung einer erneuten dynamischen Verbreitung von COVID-19 erforderlich sind.“ Die Maskenpflicht und die anderen weiter bestehendem Maßnahmen sollen aber spätestens zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 im Bundesgebiet auslaufen.

Diese Maßnahmen gelten weiter bis 20. März 2022

Folgende Maßnahmen gelten weiter: Maskenpflicht; Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen; Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten; Abstandsgebote im öffentlichen Raum, womit vornehmlich öffentliche Innenräume gemeint sind; Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern; Auflagen für den Betrieb von Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen.

„Der Ausnahmezustand darf kein Dauerzustand werden. Wir müssen zu einer neuen Normalität kommen, und das so schnell wie möglich“, sagte FDP-Generalsekretär Volker Wissing der Funke Mediengruppe. „Der Deutsche Bundestag muss die Dinge wieder entscheiden – und nicht die Bundesregierung mit einer weitgehenden Ermächtigung.“

Die Bundesländer hätten die Möglichkeit, „auf regionales Infektionsgeschehen sehr präzise und maßvoll zu reagieren“. Die „epidemische Lage“ war erstmals im März 2020 vom Bundestag festgestellt worden und wurde seitdem immer wieder durch das Parlament verlängert.

Die Feststellung der Notlage ermöglichte es bisher der Bundesregierung und den Landesregierungen, auf vereinfachtem Weg ohne Zustimmung von Parlamenten zentrale Corona-Maßnahmen anzuordnen. Aber wegen der vor allem durch die Impfungen veränderten Lage war der Druck gewachsen, die Grundrechtseinschränkungen beziehungsweise die Instrumente hierfür zurückzufahren, vor allem de FDP hatte darauf gedrungen.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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