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3G am Arbeitsplatz, Homeoffice, 2G-Plus : Ampel legt überarbeitetes Corona-Paket vor

Der Druck wächst täglich: Nun werden die Corona-Pläne nachgebessert. Ein Lockdown soll aber weiter ausgeschlossen bleiben. Die Details.

3G am Arbeitsplatz, Homeoffice, 2G-Plus : Ampel legt überarbeitetes Corona-Paket vor

Teststation in Duisburg.Foto: Ina FASSBENDER / AFP

Angesichts der dramatischen Lage in vielen Krankenhäusern und des sprunghaften Anstiegs der Corona-Infektionen in Deutschland schärfen die Parteien der geplanten Ampel-Koalition ihr Maßnahmenpaket deutlich nach. So wird auch die Option auf 2G-Plus eingeführt, also Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen für Getestete oder Genesene nur noch mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis.

Das geht aus den Änderungsentwürfen der amtierenden Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hervor. Diese liegen dem Tagesspiegel vor. Sie gehen auf entsprechende Vorschläge von SPD, Grünen und FDP zurück.

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Eine 2G-Plus-Regelung für Veranstaltungen hatte zuletzt auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert, Bayern hat beantragt, dass auch zum Beispiel auf Clubs und Discotheken auszuweiten. Zudem müssen Arbeitnehmer bei Betreten der Arbeitsstelle ihren Impfstatus offenlegen – wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht täglich einen negativen Test.

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Ebenso werden tägliche Testpflichten in Pflegeheimen eingeführt – und wo immer es geht, eine Rückkehr zur Homeoffice- Pflicht. Zusätzlich wird zwischen SPD, Grünen und FDP eine Impfpflicht etwa für Pflegekräfte oder andere Berufe mit viel Kontakt zu vulnerablen Gruppen diskutiert.

Das ist konkret geplant:

  • 2G-Plus: Bisher regelt der Paragraph 28 c des Infektionsschutzgesetzes, dass die Länder Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen erlassen können. Nun soll folgender Passus ergänzt werden: „In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.“
  • Es bleibt aber dabei, dass trotz der Kritik vor allem der Union die epidemische Lage nationaler Tragweite zum 25. November enden soll. Dann könnten die Länder keine Lockdowns oder Ausgangssperren mehr verhängen. Auch Kontaktbeschränkungen sollen dann nach bisherigen Plänen nicht mehr möglich sein, ebenso soll es keine Schulschließungen mehr geben. Aber nachdem Österreich einen Lockdown für Ungeimpfte ab kommender Woche verhängt, der aber schwer zu kontrollieren ist, wird so etwas auch in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Parteien hatten ihr Paket mit einer Kürzung der Maßnahmenoptionen und einem Wechsel zu milderen Instrumenten angekündigt, als die Inzidenz noch unter 100 lag. Sie begründeten das damit, dass keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr drohe. Nun hat sich die Lage geändert.
  • 3G-Pflicht am Arbeitsplatz: „Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen (…) sind und einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis mit sich führen“, heißt es in dem Entwurf. Wenn es sich um einen PCR- statt einem Schnelltest handelt, darf er auch 48 statt 24 Stunden alt sei, da PCR-Tests wegen der viel längeren Dauer bis zum Ergebnis sonst nicht als Nachweise genutzt werden können.
  • Kontrolle der 3G-Pflicht: Angesichts der großen Anzahl der Betriebe und der begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden werden die Betriebe verpflichtet, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. Dazu bekommen Arbeitgeber ein Auskunftsrecht; zu diesem Zweck dürfen „personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19)“, verarbeitet werden“, heißt es in dem Entwurf. Seit Samstag haben Bürger wieder Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche – wer die darüberhinausgehenden Tests bei Aufsuchung der Arbeitsstätte zahlen soll, ist bisher noch offen. In Italien müssen Arbeitnehmer die Kosten tragen, auch dies hat zu mehr Impfungen geführt.
  • Zudem soll wieder weitgehend auf Homeoffice umgestellt werden, wo es möglich ist. „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“, heißt es im Entwurf.
  • Tägliche Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen: Dabei gelten als Besuchspersonen nicht nur Privatbesuche von Bewohnern, sondern alle Personen, die die Einrichtung betreten wollen oder müssen; etwa Therapeuten, Handwerker oder Paketboten gelten in diesem Sinne als Besucher. „Viele Menschen besuchen ihre pflegebedürftigen Angehörigen täglich oder mehrfach am Tag, zum Beispiel um bei der Anreichung von Essen und Trinken zu unterstützen, die Testpraxis sollte hierauf angemessen reagieren können“, wird in den Regierungsplänen betont. Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht täglich testen lassen. Geimpfte Beschäftigte und geimpfte oder genesene Besuchspersonen, die die Einrichtung häufiger als zweimal pro Kalenderwoche aufsuchen, sollen nur zweimal pro Kalenderwoche ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Auch Besuchspersonen, die zum Beispiel einmal mittags und einmal abends kommen, sollten nicht zweimal getestet werden müssen“, wird in den Plänen betont.
  • Die Regelungen etwa zur Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte bleiben wie gehabt besteht. Zur Kontaktnachverfolgung soll vor allem auf die Corona-Warn-App gesetzt werden, fast überall in Restaurants und anderen Orten können QR-Codes eingescannt werden die den Aufenthalt dokumentieren
  • Die Regelungen werden bis zum 19. März 2022 befristet.

Eindeutig wird betont, dass Geimpfte und Genesene in der jetzigen Krise besserzustellen seien als Ungeimpfte: „Geimpfte und Genesen werden seltener infiziert und werden somit auch seltener zu Überträgern des Coronavirus SARS-CoV-2. Zudem sind sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden sollten, für einen deutlich kürzeren Zeitraum infektiös. Das Risiko, das von Geimpften oder Genesenen ausgeht, ist somit deutlich geringer.“

Darüber hinaus seien Geimpfte und Genesene etwa 10-fach besser vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt als Ungeimpfte. Sie tragen daher in geringerem Maße zu einer Belastung des Gesundheitswesens bei.

Am Donnerstag soll das Paket vom Bundestag beschlossen werden, zudem soll es am gleichen Tag einen Bund-Länder-Gipfel geben, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Nach dem Ampel-Paket werden den Ländern Regelungen bis hin zu 2G-Plus erlaubt, SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte zuletzt bundesweite 2G-Regelungen, die einen de facto-Lockdown für Ungeimpfte bedeuten, nicht mehr ausgeschlossen.

Dann könnten sie kein Restaurant, keine Kneipe, Theater, Fitnessstudio oder Fußballstadien mehr besuchen, in Berlin kommt 2G ab Montag. Am Wochenende gab es deshalb bereits teils einen Ansturm auf Impfstationen.

Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) möchte, dass Bund und Länder einen neuen Schwellenwert festzulegen, von dem an regional zusätzliche Schritte eingeleitet werden müssten, welche das sein könnten, lässt sie offen. Sie strebt einen einheitlichen Hospitalisierungsgrenzwert an, gemessen an der Zahl der Klinikeinweisungen wegen Corona. Dieser ist laut Robert- Koch-Institut deutlich gestiegen, in München zum Beispiel gibt es fast kein freies Intensivbett mehr, zudem fehlen nach der langen Pandemiezeit überall Pflegekräfte.

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Auch FDP-Chef Christan Lindner schließt inzwischen wegen der vielen Impfdurchbrüche etwa in Pflegeheimen keine Teil-Impfpflicht mehr aus. „Bei der berufsbezogenen Impfpflicht wurde argumentiert, dass Pflegende dann teilweise ihren Arbeitsplatz verlassen würden. Aber es gibt auch andere, neue Argumente. Ich will diese Debatte unter den Fachleuten abwarten, bevor ich mich festlege“, sagte Lindner dem RND.

SPD-Chefin Saskia Esken betonte in der ARD, sie würde befürworten, „dass wir den Gesetzentwurf nochmal nachschärfen“. Auch sie betonte mit Blick auf Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas: „Wir debattieren durchaus auch eine Impfpflicht in diesen Bereichen.“ Bisher hatte die Bundesregierung solche Impfpflichten immer ausgeschlossen, auch Kanzlerin Merkel.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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